Schon mehrmals verurteilt Bonner Amtsgericht schickt Stalker hinter Gitter

Bonn · Trotz Vorstrafen und Kontaktverbots stellte ein 44-Jähriger Bonner seiner Ex-Freundin weiter nach. Der Richter spricht von seinem bisher schwersten Fall.

Er lauerte ihr auf und verfolgte sie überall – jahrelang. Und obwohl der 44-jährige Handwerker bereits zwei Mal als Stalker verurteilt wurde, stellte er seiner Ex-Freundin hartnäckig weiter nach. Nun schiebt ein Bonner Strafrichter dem Treiben des Mannes einen Riegel vor: Er schickt den 44-Jährigen für zwei Jahre und zehn Monate hinter Gitter und verhaftet ihn wegen Fluchtgefahr noch im Gerichtssaal.

2005 lernte der Angeklagte die vier Jahre jüngere Sozialarbeiterin als neue Nachbarin im Haus kennen, und die beiden wurden ein Paar. Doch 2008 trennte sich die Frau von ihm nach einer schwierigen Beziehung, in der er sie zunehmend kontrolliert und mit seiner Eifersucht terrorisiert hatte. Der Angeklagte aber akzeptierte die Trennung nicht und verfolgte sie ständig. 2010 hielt sie es nicht mehr aus und zeigte ihn erstmals an. Er wurde zu 3500 Euro Geldstrafe verurteilt – und terrorisierte sie weiter so mit seinen Nachstellungen, dass sie sich nirgends sicher fühlte. Denn wo sie war, war er nicht weit.

2012 wandte sie sich erneut verzweifelt an die Strafverfolgungsbehörden, diesmal verurteilte ihn ein Gericht zu sechs Monaten Haft auf Bewährung mit der Auflage, eine Therapie zu machen und jeden Kontakt zu meiden. Ein vom Gericht beauftragter Gutachter attestierte dem Angeklagten zwar eine Störung, stellte aber auch fest, dass die nicht zu einer erheblichen Einschränkung der Steuerungs- oder Einsichtsfähigkeit des Mannes führe und damit auch nicht zu einer Unterbringung in der psychiatrischen Klinik.

Eine Weile hatte die Frau Ruhe vor dem Ex-Freund, der einen Job außerhalb von Bonn annahm. Doch dann kam er zurück, war wieder ständig zur Stelle, und als 2015 ihr Vater starb und sie großen Kummer hatte, ließ sie sich wieder mit ihm ein. Im Prozess erklärt sie nun: Sie habe gedacht, er habe sich geändert. Doch nach wenigen Wochen habe er sie wieder mit seinem Kontrollzwang und seiner Eifersucht drangsaliert. Ihr sei klar geworden, dass sie einen schweren Fehler gemacht habe. Sie trennte sich endgültig von ihm.

Doch nun verfolgte er sie erst recht. Er lauerte an ihrem Arbeitsplatz, am Fitnessstudio, im Schwimmbad, überall. Er stellte ihr nach, wenn sie mit Freunden unterwegs war, und im Dezember 2016 setzte er sich in einer Pizzeria, in der sie mit einem Bekannten saß, an den Nachbartisch und beleidigte sie auf übelste sexistische Weise. Sie zeigte ihn erneut an. Er wurde angeklagt, und während er auf seinen Prozess wartete, verfolgte er sie weiter, kassierte zwei weitere Anklagen, sodass ihm nun insgesamt 27 Fälle vorgeworfen werden. Nun im Prozess gibt er die Vorwürfe zwar grundsätzlich zu, wirft seinem Opfer aber vor, ihn nicht eindeutig genug abgewiesen zu haben und erklärt: Die Sehnsucht nach ihr komme eben immer wieder hoch. Doch Strafrichter Christian Schneider hält ihm vor: „Das ist alles nur Narzissmus, Sie sehen nur Ihre eigenen Bedürfnisse. Ich hatte schon viele Fälle von Stalking, aber das war der bisher schwerwiegendste Fall.“

Mit zwei Jahren und zehn Monaten verhängt der Richter fast die Höchststrafe für Stalking, die drei Jahren beträgt. Gründe für eine strafrechtlich relevante Persönlichkeitsstörung, die diesmal zu einer Einweisung in eine psychiatrische Klinik geführt hätte, sah der Gutachter auch diesmal nicht.

Das Opfer leidet unter schweren Herzproblemen und Schlafstörungen und ist in Behandlung.

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