Volkszählung Bonn fehlen durch den Zensus 74 Millionen Euro

Bonn · Weil bei der Volkszählung 2011 die Einwohnerzahl Bonns stark nach unten korrigiert wurde, gibt es weniger Zuschüsse des Landes NRW. Die Stadt klagt nun dagegen.

Bonn wehrt sich weiter gerichtlich gegen die Ergebnisse der Volkszählung im Jahr 2011. Auch nachdem das Bundesverfassungsgericht im September das Zensusgesetz von 2011 für unbedenklich erklärt hat, will die Stadt ihre Klagen gegen deren Ergebnisse fortsetzen. Dass die Verwaltung diesen Weg weiter gehen soll, hat der Stadtrat einstimmig beschlossen.

Die Rechtsposition Bonns und der anderen klagenden Kommunen Much und Velbert habe sich „zwar verschlechtert“. Gleichwohl gebe es „noch Argumentationsmöglichkeiten, die durch das Urteil nicht berührt“ seien, schreibt der Prozessvertreter der Stadt, Rechtsanwalt Christian-Dietrich Bracher aus der Bonner Kanzlei Redeker Sellner Dahs, in einer Einschätzung für die Stadt.

Hintergrund der Klagen sind gewichtige finanzielle Interessen der Bundesstadt: Der Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) hatte nach dem Zensus Bonns Einwohnerzahl auf einen Schlag von 327 503 in 2011 auf 309 869 Ende 2012 nach unten korrigiert. Macht unter dem Strich ein Minus von 17 634 Einwohnern mit fatalen Folgen. Weil das Land der Stadt für jeden Bürger rund 700 Euro im Jahr für kommunal übernommene Aufgaben überweist, bekam Bonn ab 2013 mithin rund 12,34 Millionen Euro weniger. Bis Ende diesen Jahres summiert sich der Betrag auf 74 Millionen Euro, die im ohnehin klammen Stadtsäckel fehlen.

Nur Stichproben

Gegen den Zensusbescheid sowie gegen die Zuweisungsbescheide bis 2018 hat die Stadt Beschwerde eingelegt, zudem eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz NRW von 2017. Der Hauptkritikpunkt war, dass, anders als bei der Volkszählung von 1987, nur in kleinen Kommunen mit weniger als 10 000 Einwohnern tatsächlich alle Haushalte befragt wurden. In größeren Städten wie Bonn beließ man es bei Stichproben und rechnete dann hoch. Während viele kleinere Städte und Gemeinden plötzlich mehr Einwohner hatten, wurden viele größere Städte teils erheblich geschrumpft. Das Bundesverfassungsgericht hält dieses Verfahren aber für zulässig.

Wie anfällig diese Methode ist, zeigen aktuelle Zahlen. So ergibt eine Auswertung des Bonner Melderegisters zum Stichtag 31. Dezember 2017 eine Bevölkerung von 331 079 Personen. Im Unterschied dazu weist IT.NRW zum selben Tag lediglich eine offizielle Bevölkerungszahl von 325 490 Personen aus.

Während in Bonn die zu diesem Zeitpunkt tatsächlich in der Stadt gemeldeten Personen gezählt würden, berechne IT.NRW die amtliche Einwohnerzahl aus dem Zensus-Ergebnis, addiert um die Zuzüge und Geburten und subtrahiert mit den Fortzügen und Todesfällen, erklärt Vize-Stadtsprecher Marc Hoffmann. „Da die im Zensus ermittelte Ausgangszahl der Bevölkerung in genannter Größenordnung unter der des damaligen Standes des Melderegisters lag, besteht die entsprechende Differenz zumindest bis zur nächsten Zensus-Erhebung fort.“

Rücknahme der Klagen lohne sich nicht

Konkrete Ansatzpunkte zur Fortführung der Verfahren nennt Rechtsanwalt Bracher gegenüber Rat und Verwaltung nicht. Er bleibt vielmehr auffällig im Konjunktiv und schreibt: Argumente gegen die Bescheide „könnten sich einerseits daraus ergeben, dass bereits die Zensus-Durchführungsvorgaben mangelbehaftet gewesen sein könnten oder andererseits daraus, dass in der weitergehenden Bearbeitung der erhobenen Daten seitens des Statistischen Landesamtes (IT.NRW) Fehler aufgetreten sein könnten“.

Selbst wenn die Erfolgsaussichten schwinden, lohne eine Rücknahme der Klagen aus Sicht von Politik und Verwaltung trotzdem nicht. Einerseits wurde der Streitwert für die Gebührenbescheide vom Verwaltungsgericht Köln auf lediglich 5000 Euro festgesetzt. Die Gerichtskosten belaufen sich damit nach einer Vorlage der Verwaltung maximal auf 2628 Euro. Andererseits hat der Prozessvertreter Pauschalen verhandelt und bislang Honorare von 26 000 Euro erhalten, erläuterte Hoffmann auf Anfrage. Weil Bonn, Much und Velbert die Klagen zusammen als Pilotverfahren führten, werden auch die Kosten geteilt. In keinem Jahr habe Bonn mithin netto mehr als 1000 Euro an Anwaltskosten zahlen müssen, versichert er.

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