Mögliche Fahrverbote in Bonn Noch kein Termin für Tempo 30 auf der Reuterstraße

Bonn · Ein großflächiges Dieselfahrverbot wird es in Köln nicht geben, stattdessen sollen vier Straßen gesperrt werden. Was bedeutet dies nun für das Berufungsverfahren in Bonn?

 Auf der Reuterstraße soll es nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Köln ein Fahrverbot für einige Pkw geben. Die Bezirksregierung hält das für nicht nötig, um die Luftqualität zu verbessern.

Auf der Reuterstraße soll es nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Köln ein Fahrverbot für einige Pkw geben. Die Bezirksregierung hält das für nicht nötig, um die Luftqualität zu verbessern.

Foto: Benjamin Westhoff

Die Stadt Bonn kann noch keinen Termin nennen, wann sie ein Tempolimit von 30 Stundenkilometern auf der Reuterstraße einführen wird. „Wir befinden uns in der Abstimmung mit dem Land beziehungsweise der Kölner Bezirksregierung“, sagte Vizestadtsprecher Marc Hoffmann. Für die Beschilderung des neuen Tempolimits auf städtischen Straßen ist zwar die hiesige Verwaltung zuständig, auf der Autobahn 565 allerdings der Landesbetrieb Straßen.

Den Eingriff in der Reuterstraße, die Maßnahmen aus dem vom Bund geförderten Programm Lead City mit Nahverkehrsverbesserungen, dem Radwegeausbau und Ticketvergünstigungen sowie die Befahrung des Belderbergs mit schadstoffärmeren Linienbussen hatte die Kölner Bezirksregierung in einen überarbeiteten Luftreinhalteplan hineingeschrieben. Er trat am 15. August in Kraft. Das Ziel ist, Fahrverbote auf Reuterstraße und Belderberg für ältere Autos zu verhindern. Dort werden die vorgeschriebenen Stickstoffdioxidhöchstwerte überschritten.

Derweil kann die Bezirksregierung noch nicht einschätzen, wie erfolgversprechend die Sondierungsgespräche laufen werden, die das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) anberaumen will. Am Donnerstag hatte der zuständige Senat die Rechtmäßigkeit von Fahrverboten auf vier Kölner Straßen festgestellt.

Was Bonn und eine Reihe anderer Städte in NRW anbelangt, sieht der Senat offenbar Chancen, einen Vergleich zwischen der Landesregierung und der Umwelthilfe erzielen zu können. „Bei einem echten Vergleich könnte der Rechtsstreit ohne ein Urteil beendet werden“, erklärte Gudrun Dahme, Pressedezernentin des OVG, am Freitag.

Nach dem Urteil für Köln werde es zunächst keine festen Termine für die anhängigen Berufungsverfahren geben. Der Senat wolle zunächst die Ergebnisse der Gespräche abwarten. Sie lägen frühestens Anfang November vor.

Vanessa Nolte, Sprecherin der Bezirksregierung, sagte: „Konkret erhofft man sich natürlich, Fahrverbote verhindern zu können, aber gleichzeitig natürlich mit der Deutschen Umwelthilfe die Luftqualität in alle Städten deutlich und nachhaltig zu verbessern.“

Verkehrs- und Umweltausschuss haben sich am Donnerstagabend mit dem Luftreinhalteplan befasst. Einen Beschluss, der über die genannten Maßnahmen hinausgeht, fasste man nicht, sieht man von der mittelfristig geplanten Luftmessung am Belderberg ab, für den es bislang nur Modellrechnungen gibt. Der verkehrspolitische Sprecher der CDU, Bert Moll, zeigte sich in Bezug auf drohende Fahrverbote besorgt. Er sagte: „Die Rechtslage ist noch nicht geklärt, aber der Senat hat gezeigt, dass er einen strengen Maßstab bei den Grenzwerten anlegt.“ Man müsse den Verlauf der Gespräche abwarten, ob weitere Eingriffe wie beispielsweise eine Pförtnerlösung, also eine Ampel an der Autobahnabfahrt Poppelsdorf notwendig würden. Offen – so zeigte sich am Donnerstag im Ausschuss – bleibt vorerst auch, wie sich Maßnahmen wie diese, die Beschilderung auf den Autobahnen oder die Tempo-30-Begrenzung tatsächlich auswirken.

Rolf Beu, Vorsitzender des Bonner Verkehrsausschusses, sagte zu der Entscheidung für Köln: „Nach dem Urteil kann noch mehr als bisher angezweifelt werden, dass das OVG bei den anderen Berufungsverfahren – zum Beispiel Bonn betreffend – gegenteilig entscheiden wird.“ Auch Bürger-Bund-Sprecher Marcel Schmitt konstatierte: „Wir glauben nicht, dass die Maßnahmen im neuen Luftreinhalteplan die Richter am Oberverwaltungsgericht in Münster am Ende überzeugen werden.“ Angelika Esch (SPD) sagte, man werde wohl alle Maßnahmen im Luftreinhalteplan umsetzen müssen, um die Grenzwerte einzuhalten.

Wie berichtet klagt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bundesweit vor Gerichten, weil in vielen Städten die seit zehn Jahren geltenden, EU-weiten Grenzen für den Ausstoß von Stickoxiden überschritten werden. Das Kölner Verwaltungsgericht hatte im vergangenen Jahr Fahrverbote für Köln und Bonn als verhältnismäßig angesehen. Gegen diese Entscheidung hatte die Landesregierung Berufung eingelegt.

Das sagt die Industrie- und Handelskammer

Die Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg (IHK) lehnt Fahrverbote ab. „Wir sollten versuchen, Auswege aufzuzeigen statt Verbote zu verhängen“, sagte IHK-Sprecher Michael Pieck. An einer positiven Wirkung von Tempo 30 auf der Reuterstraße habe die IHK zumindest Zweifel, da gerade zu Hauptverkehrszeiten dort ohnehin nicht schneller gefahren werden könne. Sollten dort weniger Autos entlangfahren, befürchtet Pieck eine mit Umwegen verbundene Verlagerung des Verkehrs auf den Bonner Talweg oder die Lotharstraße.

Die IHK hält an ihrem Vorschlag fest, die Reuterstraße zu Stoßzeiten auf drei Spuren zu öffnen, also eine Gegenspur freizumachen, um damit den Verkehrsfluss zu verbessern. Des Weiteren setze man auf betriebliches Mobilitätsmanagement und gehe auf Unternehmen zu, um ihnen den Umstieg auf den öffentlichen Nahverkehr schmackhaft zu machen.

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