Blitzer überführt nur einen Fahrer Illegales Autorennen in Bonn ruft Gutachter auf den Plan

Bonn · Vor Gericht bezeugen zwei Polizisten ein Autorennen auf der Graurheindorfer Straße. Weil die Pkw nebeneinander fuhren, wurde aber nur ein Auto vom Blitzer mit 93 Stundenkilometern erfasst. Nun ist der Gutachter gefragt.

Die beiden Polizisten hatten am 18. Juli 2016 keinen Zweifel, was sie da gerade sahen: Da lieferten sich zwei Autofahrer auf der Graurheindorfer Straße ein illegales Rennen. Statt der erlaubten 50 flogen die beiden Wagen mit 93 Stundenkilometern nebeneinander an ihnen vorbei – so zeigte es das Blitzgerät an. Während der eine Fahrer die 600 Euro Bußgeld und das einmonatige Fahrverbot akzeptierte, legte der andere Einspruch ein und kämpfte vor dem Amtsgericht um einen Freispruch. Die Begründung des 30-Jährigen: Der Blitzer hatte nur seinen Kumpel erfasst, und somit könne ihm nicht nachgewiesen werden, wie schnell er gewesen sei.

Dass er an jenem Abend zu schnell war, gab er zu. Allerdings sei er mit höchstens 70 Stundenkilometern unterwegs gewesen, behauptete er. Aber auf keinen Fall habe er sich mit seinem Kumpel zu einem illegalen Rennen verabredet gehabt, versicherte er. Man habe sich vielmehr rein zufällig auf der Römerstraße getroffen.

Doch einer der beiden Polizisten war sich nun im Zeugenstand ganz sicher, denn er erinnere sich, so erklärte er der Verkehrsrichterin, ganz genau: Er hatte an jenem Tag mit seinem Kollegen einen Einsatz mit einer mobilen Blitzanlage, und sie hätten im Auto gesessen, als plötzlich ein lautes Motorgeräusch zu hören gewesen sei. „Da hat einer so richtig Gas gegeben“, so der 60-jährige Beamte. Dann seien die beiden Wagen nebeneinander an ihnen vorbeigesaust. Und wegen dieser Parallelfahrt blitzte die Radaranlage nur einen Wagen.

Zweiter Fahrer wird identifiziert

Doch was dann geschah, führte auch zur Identifizierung des 30-Jährigen: Es dauerte, so der Polizist, nicht lange, da seien die beiden Wagen auf der gegenüberliegenden Straßenseite erneut an ihnen vorbeigefahren, die Fahrer hätten sie angeblickt und gegrinst. Sie, die Polizisten, hätten die Kamera auf sie gerichtet und sie aufgenommen. Doch das, so erklärte der Anwalt des 30-Jährigen, reiche nicht für eine belastbare Messung, und führte überdies ins Feld: Sein Mandant sei vor allem daran gelegen, kein Fahrverbot zu erhalten. Denn er brauche die Fahrerlaubnis, um zu seinem entfernten Arbeitsplatz zu kommen und um seine drei kleinen Kinder zu chauffieren.

Das aber, so die Richterin, reiche nicht aus, um ihn vor dem Fahrverbot zu bewahren: „Ein Fahrverbot ist als selbst verschuldet hinzunehmen, es sei denn, es gefährdet die Existenz.“ Das aber sei hier nicht der Fall. Die Frage, ob sich durch die Messung nur eines Wagens auch die Geschwindigkeitsüberschreitung des anderen nachweisen lässt, soll nun ein Sachverständiger beantworten.

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