Anklage wegen Steuerhinterziehung Beuelerinnen sollen Mieter jahrelang tyrannisiert haben

Bonn · Zwei Beuelerinnen sind wegen Steuerhinterziehung in 28 Fällen angeklagt. Sie sollen ihre Mieter seit Jahren tyrannisieren. So berechneten sie zum Beispiel 35 Euro für eine fehlende Glühbirne.

Wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung in 28 Fällen müssen die 81-jährige Gertrud B. und ihre Tochter sich demnächst vor dem Landgericht verantworten. 150 000 Euro Steuern sollen die Frauen aus Beuel hinterzogen haben – laut Staatsanwaltschaft teils durch zu gering angegebene Mieteinkünfte, teils durch manipulierte Rechnungsbelege. Vor Gericht sind die beiden Frauen keine Unbekannten: Schon oft haben sie wegen Streitigkeiten mit ihren Mietern prozessiert, berichtet der Mieterbund.

So sollen die beiden Frauen mehr als 40 Wohnungen in Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis besitzen. „Bei uns kann jeder der acht Mitarbeiter von eigenen Erlebnissen mit Frau B. berichten“, sagt die Geschäftsstellenleiterin des Mieterbunds in Bonn, Heike Keilhofer. 22 000 Mitglieder vertrete ihr Verein nötigenfalls auch vor Gericht. Dass ein privater Vermieter in dieser Weise auffalle, sei eine bemerkenswerte Ausnahme, so Keilhofer.

Ein Bespiel ist Marianne O. Im November 2013 zog die pensionierte Lehrerin aus dem Sauerland nach Bonn. Weil ihre Eigentumswohnung im Rhein-Sieg-Kreis noch nicht fertiggestellt war, hatte die 62-Jährige eine möblierte Wohnung von Frau B. in Dottendorf als Zwischenlösung gemietet – ein Fehler, wie sie heute meint.

35 Euro für fehlende Glühbirne berechnet

Der Ärger begann nach einer Woche mit einem defekten Ventilator im Bad. Nachdem die Mieterin den Mangel angezeigt hatte, kam für die Behebung eine Rechnung über 148 Euro. Ein erster Prozess darüber endete mit einem Vergleich. Zwei Drittel zahlte die Vermieterin, ein Drittel die Mieterin. Das dicke Ende folgte nach dem Auszug nach einem knappen Jahr.

Die Balkontür sei durch Fehlbenutzung verzogen, behauptete die Vermieterin, außerdem der Toaster defekt und eine Glühbirne in der Schreibtischlampe nicht ersetzt. Fürs Auswechseln der Birne berechnete B. 35 Euro und behielt die gesamte Kaution ein, auch mit Verweis auf mögliche Nebenkostennachzahlungen von 780 Euro und eine Kerbe in einem Waschbecken. Das aber, so die Mieterin, sei nachweislich bereits vorher beschädigt gewesen.

Gegenüber dem Mieterbund soll die Vermieterin beleidigend geworden sein. „Ihr Mitglied ist krank, irre und eine Lügnerin gemäß Anlage. Traurig, dass Sie solche Betrüger noch unterstützen. Sie machen sich mitschuldig“, soll sie wörtlich geäußert haben. Nachdem die Mieterin vergeblich auf die Unterschrift unter dem Übergabeprotokoll gedrängt hatte, zeigte B. sie wegen angeblicher Nötigung an.

Die Richter glaubten ihr nicht. Sie gaben der Mieterin Recht und verurteilten B. zur vollständigen Rückzahlung nebst Zinsen. Beweise für eine Schuld der Mieterin an den genannten Defekten war B. in den Verhandlungen schuldig geblieben. So habe sie nicht „substanziell vorgetragen“, dass der Toaster weniger als 30 Jahre alt sei, heißt es im Urteil des Landgerichts. Da spreche doch viel für natürlichen Verschleiß. Auch die Übergabeprotokolle von Mieterin und Vermieterin unterschieden sich und taugten nicht als Beweismittel. Und ein beschädigtes Waschbecken sei ohnehin wertlos, heißt es im Urteil.

Auch die Hausgeldabrechnungen hob das Landgericht auf, da diese in mehreren Punkten rechtlich unwirksam sowie „teilweise formell als auch insgesamt materiell unwirksam“ seien. Gleiches galt für die Reparaturklausel im Mietvertrag, die unverhältnismäßig ungünstig für die Mieterin ausfalle. „Frau B. ist bei uns eine regelmäßige Kundin“, sagt Birgit Niepmann, Direktorin des Bonner Amtsgerichts. In einer Vielzahl von Klagen von Mietern habe man mit ihr zu tun gehabt.

Kaution nicht zurückgezahlt

Eine andere Mieterin wartet seit Jahren auf die Rückzahlung ihrer Kaution von 1600 Euro. „Die Zeit in der Wohnung von Frau B. war psychisch eine große Belastung“, erzählt sie. Die Vermieterin habe regelmäßig kontrolliert, ob Mülltonnen ausgewischt, das Gartenmäuerchen gefegt und die Treppe korrekt geputzt wurde. Abrechnungen seien mit großer Verzögerung vorgelegt worden. Im Mietvertrag habe eine falsche Quadratmeterzahl gestanden – was sie erst bemerkt habe, weil in der Heizkostenabrechnung eine niedrigere Zahl aufgeführt gewesen sei.

Als sie nach zwei Jahren ihre Wohnung kündigte, habe die Vermieterin das Einschreiben verweigert, um so die Kündigungsfrist zu verlängern. Die Rückzahlung der Kaution habe B. unter anderem verweigert, nachdem sie mit einem weißen Tuch über die Jalousien gewischt und graue Schlieren im Tuch entdeckt habe. „Das ist kein Grund für eine Kautionsminderung“, erklärt Heike Keilhofer vom Mieterbund. Wenn überhaupt, hätten die Kosten für eine Reinigung einbehalten werden dürfen. Der Engpass an günstigen Wohnungen werde hier ausgenutzt, um Mieter systematisch zu prellen, glaubt die betroffene ehemalige Mieterin.

Von Fehlern will Gertrud B. allerdings nichts wissen. „Ich muss mich doch wehren dürfen“, sagt sie dem GA. Kein Mieter wolle für seine Schäden einstehen. Sie habe indessen alle Kautionen erstattet, sobald die Schäden beglichen seien. „Halten Sie lieber den Mund“, fordert B. gegenüber dem GA in einem zweiten Telefonat und droht explizit mit Konsequenzen.

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