Evangelische Kirche in Bonn Bekommt der Superintendent eine hauptamtliche Stelle?

Bonn · Bei der Herbstsynode des evangelischen Kirchenkreises geht es auch um die Frage, ob der Superintendent eine hauptamtliche Stelle bekommen sollte.

Im Evangelischen Kirchenkreis Bonn beginnt eine neue Zeitrechnung – die Ära nach den Luther-Festivitäten. Ins „501. Jahr nach dem Thesenanschlag“ datierte man im Haus der Evangelischen Kirche inoffiziell und ein bisschen augenzwinkernd die diesjährige Herbstsynode. Dort kehrte man, nach all dem Reformationstrubel, wieder zu den weniger spektakulären Angelegenheiten zurück.

So ging es zum Beispiel um die Frage, ob es sinnvoll sei, das Amt des oder der Superintendenten/-in im Kirchenkreis in eine hauptamtliche Tätigkeit umzuwandeln. Der derzeitige Amtsinhaber, Eckart Wüster, arbeitet noch auf der Grundlage des alten Modells, wonach Dreiviertel der Arbeitszeit für die Führung des Kirchenkreises, ein Viertel für Aufgaben in der Heimatgemeinde – in Wüsters Fall die Kirchengemeinde Hersel – verwendet werden. Trotz dieser Aufteilung der Dienstpflichten gilt eine Superintendanz damit als Nebenamt. 29 der insgesamt 36 Kirchenkreise in der Landeskirche verfahren nach diesem Modell.

Die sieben anderen hingegen haben bereits einen hauptamtlichen Superintendenten installiert, der sich seiner Aufgabe zu 100 Prozent widmen kann. Damit setzen sie einen Beschluss der Landessynode von 2012 um, der diese Möglichkeit eröffnet. Der Herbstsynode lag ein Antrag der Kirchengemeinde Vorgebirge vor, über die Vor- und Nachteile des Hauptamt-Modells für den Kirchenkreis Bonn zu beraten. Hintergrund ist die Tatsache, dass im November 2019 die Neubesetzung der Position des Superintendenten ansteht. Und in der Debatte wurden sowohl Zustimmung als auch Skepsis geäußert.

Das sagen die Befürworter:

Die Befürworter des Hauptamt-Modells verwiesen auf die enorme Fülle von Aufgaben, die ein Superintendent zu bewältigen habe. Darüber hinaus könne die Unabhängigkeit von der Gemeindearbeit auch ein Vorteil sein. Die Skeptiker hingegen vertraten die Auffassung, dass die Verwurzelung in einer Gemeinde unverzichtbar sei, damit sich ein Superintendent nicht von der Basis entferne. Die Kreissynode beschloss daraufhin, das Thema auf der Frühjahrssynode „ausführlich zu beraten“ und auf der Herbstsynode 2018 einen „endgültigen Beschluss“ dazu zu fassen.

Beschlossen wurden zudem die Einrichtung einer Stelle für evangelische Krankenhausseelsorge am Malteser-Krankenhaus, sofern das Spital die Hälfte der Kosten trägt, die weitere Finanzierung von zwei Stellen bei der Evangelischen Migrations- und Flüchtlingsarbeit (EMFA) und der Diakonie, die ehrenamtliche Flüchtlingsarbeit koordinieren und unterstützen, sowie der Haushalt 2018.

Einen bewegenden Moment erlebten die Synodalteilnehmer am Freitagabend, als eine neue Partnerschaftsvereinbarung zwischen dem Kirchenkreis Kusini A der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Tansania und dem Kirchenkreis Bonn unterzeichnet wurde. Diese Partnerschaft existiert seit 1977 und wird mit der neuen Vereinbarung den Standards der Vereinten Evangelischen Mission (VEM) angepasst. Auf Seite des Kirchenkreises ist der Ausschuss für Ökumene und kirchlichen Entwicklungsdienst mit der konkreten Umsetzung beauftragt.

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