WCCB-Prozess Bei der Wahrheitssuche setzt das Gericht auf Korea

BONN · Auch nach 80 Verhandlungstagen im Prozess gegen Kim und Co. ist ein Ende nicht in Sicht. Die Wahrheitssuche im Fall des World Conference Center ist für die Bonner Wirtschaftsstrafkammer ein mühsames und langwieriges Unterfangen.

Seit 30. September 2011 bemüht sich das Gericht im ersten Strafverfahren des WCCB-Komplexes darum, Licht in das Dunkel der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Ex-WCCB-Investor Man-Ki Kim und seinen beiden mitangeklagten Rechtsberatern zu bringen. Gestern war der 80. Verhandlungstag - und ein Ende des Prozesses ist nicht in Sicht.

Auf der Suche nach der Wahrheit will die Strafkammer noch nach Korea reisen, um wichtige Zeugen zu vernehmen. Ob und wann sie dazu von dem Staat die Erlaubnis erhält, ist höchst ungewiss. Hören will das Gericht Zeugen der Firma Honua, die Kim 2008 für das WCCB 30 Millionen überwiesen hatte.

Der soll Honua laut Anklage mit Hilfe seines damaligen, nun ebenfalls vor Gericht sitzenden Rechtsberaters Wolfditrich Thilo davon überzeugt haben, die Investmentfirma Arazim stelle keine Gefahr für das Projekt dar.

In Wahrheit, so die Ermittler, hatte Kim das WCCB zu dem Zeitpunkt bereits an Arazim verpfändet. Die Staatsanwälte sehen darin einen Betrug zum Nachteil von Honua. Um genau diesen letzten Tatkomplex geht es zur Zeit vor dem Bonner Landgericht, und mit Hilfe der Zeugen in Korea sollen diese Betrugsvorwürfe aufgeklärt werden.

Zunächst war die Strafkammer davon ausgegangen, dass zumindest einige der Honua-Leute nach Bonn kommen, um vor Gericht auszusagen. Doch im März teilten auch sie mit, dass sie die Reise an den Rhein nicht antreten wollen.

Weil das Gericht aber nun nicht so ohne Weiteres nach Korea reisen kann, hat es bereits vor längerer Zeit ein Rechtshilfeersuchen an das Land gestellt. In einem langwierigen Prozedere. Denn der Antrag musste zunächst über das Bundesamt der Justiz über das Auswärtige Amt in Berlin ans Außenministerium in Korea gestellt werden.

Und nachdem die Wirtschaftsstrafkammer so lange nichts mehr von ihrem Ersuchen gehört hatte, dass sie kaum noch Hoffnung hatte, die Zeugen hören zu können, kam nun die Meldung: Das koreanische Außenministerium will in Korea einen Richter für den Fall bestimmen.

Wie lange sich allerdings die Bearbeitung hinziehen wird, und ob das Rechtshilfeersuchen überhaupt positiv beschieden wird, vermag niemand zu sagen. Also hat das Bonner Gericht das Verfahren erst einmal weiter terminiert, und zurzeit steht nur fest: Der Prozess geht ins nächste Jahr. Bis Ende Januar jedenfalls werden noch Termine bestimmt, dann sitzt Man-Ki Kim bereits zwei Jahre in Köln in Untersuchungshaft.

Aufzuarbeiten hat die Kammer auch hier noch genug: Auch wenn bisher schon 54 Zeugen vernommen wurden, manche von ihnen gleich an mehreren Tagen und einige per Videoschaltung live in Australien und den USA, so stehen doch noch weitere Namen auf der Liste.

Und auch die Abertausenden von E-Mails und anderen Dokumenten, die bei den Durchsuchungen im Stadthaus, den Wohnungen der Betroffenen und an anderen Orten sichergestellt wurden, sind noch nicht alle verlesen.

Somit ist auch noch nicht abzusehen, wann die Wirtschaftsstrafkammer sich mit den Verfahren gegen die übrigen WCCB-Beschuldigten befassen kann. Und die damaligen städtischen WCCB-Beauftragten und mittlerweile ebenfalls angeklagten Arno Hübner, Eva-Maria Zwiebler, Friedhelm Naujoks und zwei seiner damaligen Mitarbeiter müssen noch länger mit der Belastung eines Strafverfahrens leben.

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