Open-Air-Konzerte in der Rheinaue Behörde lehnt Bodenplatte für KunstRasen in Bonn ab

Bonn · Die Stadt Bonn wäre den Festivalmachern des KunstRasen in der Rheinaue ja gerne entgegengekommen. Aber die Bezirksregierung verbietet, dass der Veranstalter eine Bodenplatte für die Bühne baut.

Die Enttäuschung bei Ernst-Ludwig Hartz ist groß: Der Macher der Open-Air-Reihe KunstRasen hat soeben erfahren, dass sein Wunsch, für seine Bühne in der Rheinaue eine Fundamentplatte aus Beton gießen lassen zu dürfen, nicht in Erfüllung gehen wird. Die bei der Bezirksregierung Köln angesiedelte Höhere Naturschutzbehörde hat diesen Plänen einen Strich durch die Rechnung gemacht. Sie lehnt das Vorhaben ab.

Hartz und seine Mitstreiterin Katrin Weinreis hatten die Stadt Bonn vor geraumer Zeit darum gebeten, die Fundamentplatte auf dem Gelände des KunstRasen unterhalb des Post Towers errichten zu dürfen, um den Bühnenaufbau während der Dauer der Konzerte zu vereinfachen. Die Verwaltung hatte den Antrag der beiden Festivalmacher befürwortet, ebenso sprach der Stadtrat sich für das Projekt aus. Dagegen hatte indes der Bonner Naturschutzbeirat votiert: Er befürchtet eine dauerhafte Versiegelung des Geländes an der Charles-de-Gaulle-Straße.

14 Mal 29 Meter große Bodenplatte

Wie berichtet, wollte Hartz die 14 Mal 29 Meter große Bodenplatte auf eigene Kosten errichten lassen. Hintergrund: Bisher wird die Bühne, auf der unter anderem schon Carlos Santana, Bob Dylan, Tom Jones, BAP und die Fantastischen Vier gestanden haben und demnächst auch Sting stehen wird, an einer Böschung errichtet und muss entsprechend unterbaut werden, damit sie Stabilität erhält. Außerdem muss sie in der Regel mit bis zu 30 großen Wasserbehältern gegen den Auftrieb bei starkem Wind gesichert werden – eine ebenfalls aufwendige Maßnahme, erläuterte Weinreis. Zudem könnten die Bassboxen auf so einer Plattform besser positioniert werden, um ein besseres Klangerlebnis zu erzielen. Das wiederum trage zu einer Reduzierung der Lautstärke bei. Weinreis: „Wir müssen dann die Boxen nicht mehr so laut aufdrehen.“

Keine landschaftsrechtliche Befreiung

Ausschlaggebend war jetzt das Votum der Bezirksregierung: Dort hatte die Bonner Stadtverwaltung entsprechend dem Bundesnaturschutzgesetz die landschaftsrechtliche Befreiung des Areals beantragt. Und kassierte eine Absage: Die Behörde habe erklärt, so geht es aus einer Mitteilungsvorlage der Verwaltung für die Ratssitzung am 7. Februar hervor, dass die Voraussetzungen für die landschaftsrechtliche Befreiung nicht gegeben seien. Insbesondere sei ein gegenüber den Belangen des Naturschutzes „überwiegend öffentliches Interesse für den Bau der Bühnenaufstellung nicht gegeben“. Die Verwaltung erklärt dazu: Im Hinblick auf die Begründung der Ablehnung sehe sie keine Handhabe für eine weitere beziehungsweise erneute Antragstellung.

Hartz, der der Bonner Stadtverwaltung für ihre Unterstützung beim KunstRasen sehr dankbar ist, kann die Argumentation der Bezirksregierung Köln überhaupt nicht nachvollziehen, wie er dem GA sagte. Selbstredend handele es sich aus seiner Sicht um ein öffentliches Interesse, die Bühne in Zukunft deutlich kostengünstiger aufbauen zu können. „Wenn ich diese Möglichkeit hätte, könnten wir viel Geld sparen. So muss ich sehen, wie wir die Kosten wieder reinholen können.“

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