18 Monate Haft auf Bewährung Beamter zweigte 60.142 Euro bei der Arbeitsagentur Bonn ab

Bonn · Das Amtsgericht hat einen 50-jährigen Beamten der Bundesagentur für Arbeit wegen Untreue und Computerbetrug zu 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Der Beamte hat in 35 Fällen Geld auf sein Privatkonto abgezweigt - insgesamt 60.142 Euro.

 Das Amtsgericht in Bonn.

Das Amtsgericht in Bonn.

Foto: Gustavo Sanchez

Beim ersten Mal war es ein kaputtes Auto, das zu einem finanziellen Engpass geführt hatte. Da hat sich der 50-jährige Familienvater, seit 30 Jahren Sachbearbeiter bei der Bundesagentur für Arbeit in Bonn, kurzerhand bei seinem Arbeitgeber bedient: Eine Sonderzahlung über 1588 Euro wurde angeordnet, ein Beleg erstellt und zur Zentrale nach Nürnberg geschickt. Überprüft hat es keiner. So wurde über zwei Jahre nicht entdeckt, dass sich der Beamte – mit Zugriff auf die elektronischen Kundendaten – in 35 Fällen Geldbeträge auf sein Privatkonto angewiesen hatte. Als die Sache im Herbst 2015 aufflog, waren es genau 60 142 Euro.

Das Bonner Amtsgericht hat den Staatsbediensteten gestern wegen Untreue und Computerbetrug in besonders schwerem Fall zu einem Jahr und sechs Monaten Haft verurteilt. Denn der 50-jährige Vater von drei Kindern zeigte sich umfassend geständig und hat keinen Hehl aus seinem „Fehler gemacht, den ich mir nicht verzeihen kann. Ich wünschte, ich könnte die Zeit zurückdrehen.“ Zudem hat der Amtsträger einen überraschend offenen Einblick in sein Privatleben gegeben. Natürlich auch, um das Allerschlimmste zu verhindern. Nämlich ins Gefängnis zu kommen.

„Seit vielen Jahren bin ich Spieler“, gestand er gestern, aber lange Zeit sei es moderat gewesen. Aber ein zweijähriger Rosenkrieg mit seiner Ex-Frau und Mobbing am Arbeitsplatz („Es war die Hölle“) hätten ihn zunehmend zu den einarmigen Banditen getrieben. „Man geht in eine Spielhalle und ist in einer anderen Welt. Alles ist vergessen. Erst beim Verlassen kehrt der Alltag wieder und damit auch die Probleme.“ Und die wurden immer größer: Burnout, Kopfschmerz, Schlaflosigkeit, Alkohol. Vor allem aber finanzielle Sorgen. Schließlich hat die öffentliche Hand regelmäßig das Portemonnaie des Beamten wieder gefüllt und seine Spielsucht bezahlt.

„Es war unglaublich leicht, eine Sonderzahlung anzuordnen. Keiner hat es kontrolliert“, räumte der Angeklagte ein, der schließlich doch bei einer Revision erwischt wurde. „Ein funktionierendes Kontrollsystem“, so sein Verteidiger Hans Hassel, habe es im Arbeitsamt offenbar nicht gegeben, es sei ihm „sehr leicht“ gemacht worden. Der Anwalt hatte noch gehofft, seinem Mandanten, seit Dezember 2015 vom Dienst suspendiert, den Beamtenstatus zu retten, den er bei einer Verurteilung ab einem Jahr Haft automatisch verliert. Hassel hatte auf elf Monate Haft mit Bewährung plädiert.

Das kam für das Schöffengericht am Ende nicht infrage, trotz Geständnis, Reue oder schnellem Prozess: „Als Amtsträger haben Sie das Vertrauen missbraucht“, hieß es im Urteil. Er habe nicht nur seinen Arbeitgeber betrogen, „sondern uns alle geschädigt“. Wenn es bei dem Schuldspruch bleiben sollte – das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – verliert der 50-Jährige auch sämtliche Pensionsansprüche.

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