Befristete Verträge beim Bamf Mitarbeiter verklagen Bonner Asylbehörde

Bonn · Ein Streit um die Umwandlung befristeter Arbeitsverträge in Daueranstellungen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) ist vor dem Arbeitsgericht gelandet.

Das für Asylverfahren zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) muss sich derzeit an vielen seiner bundesweiten Standorte mit Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im Zusammenhang mit der Entfristung bisher befristeter Arbeitsverträge auseinandersetzen. Kläger sind Mitarbeiter, die im Zuge der Flüchtlingswelle vor zwei Jahren befristet eingestellt wurden, allerdings bei der nun geplanten Festanstellung eines Teils der damals eingestellten Belegschaft nicht zum Zuge kommen sollen. Allein im Bonner Arbeitsgericht sind nach Auskunft von Arbeitsgerichtsdirektor Wilfried Löhr-Steinhaus 27 Klagen anhängig.

Die betroffenen Mitarbeiter kritisieren, das Auswahlverfahren für die Besetzung der entfristeten Stellen sei nicht transparent verlaufen. Mit der einstweiligen Verfügung wollen sie erreichen, dass diese Stellen so lange unbesetzt bleiben, bis im Hauptsacheverfahren über die Rechtmäßigkeit des Auswahlverfahrens entschieden worden ist.

Mitarbeiter werden aufgrund sinkender Flüchtlingszahlen nicht benötigt

Mehr als 3000 Entscheider und noch einmal etwa die gleiche Anzahl an Mitarbeitern im Verwaltungsbereich hatte das Bamf damals bundesweit zusätzlich eingestellt, um der Flut von Asylanträgen überhaupt noch Herr werden zu können. In Bonn hatte das Bamf im Frühjahr 2016 eine zusätzliche Registrierungsstelle in der ehemaligen Ermekeilkaserne in der Südstadt eingerichtet, um die Anträge schneller abarbeiten zu können. Bis zu 300 Mitarbeiter sind seither dort tätig. Doch seitdem die Lage sich entspannt und die Zahl der neu ankommenden Flüchtlinge sich deutlich reduziert hat, werden offensichtlich nicht mehr alle Mitarbeiter benötigt. Von rund 50 befristeten Stellen sollten deshalb lediglich zwölf entfristet werden, berichtete einer von drei Klägern, die am Donnerstag vor der dritten Kammer des Arbeitsgerichts Bonn ihre Anträge auf eine einstweilige Verfügung vertraten. Den Zuschlag sollten die Personen erhalten, die bei einem Auswahlverfahren die beste Gesamtnote erhalten hätten.

Und genau da liege der Hase im Pfeffer, erklärte Manuela Wieland, Bonner Fachanwältin für Verwaltungsrecht und Rechtsbeistand der drei Kläger. „Wir gehen davon aus, dass bei meiner Mandantschaft die vorgeschriebenen Bewertungsrichtlinien nicht eingehalten worden sind“, sagte sie. So sei unter anderem nicht klar, wer Bewertungsbeiträge über den jeweiligen Mitarbeiter verfasst habe. Zudem erschließe sich ihren Mandanten die Zusammensetzung ihrer Gesamtnoten überhaupt nicht.

Nach langer Debatte gab die Kammer den Klagen statt. Allerdings: Ein Anruf der Bamf-Anwältin bei der Behörde während einer Sitzungsunterbrechung ergab, dass offensichtlich ein Großteil der umstrittenen Stellen bundesweit inzwischen bereits besetzt worden ist. „Sollte das auch in Bonn der Fall sein, werden wir dagegen klagen“, kündigte Manuela Wieland an. Denn damit würde sich das Bamf über den Rechtsschutz ihrer Mitarbeiter hinwegsetzen.

Das Bamf kündigte auf Anfrage des GA für Freitag eine Stellungnahme zum Sachverhalt an.

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