Arbeitsgericht Bonn Bademeister dürfen bleiben

BONN · Die aktuelle Diskussion um die Zukunft der Bonner Bäder macht auch vor der Bonner Justiz nicht halt. So war die geplante Schließung eines oder mehrerer Schwimmbäder indirekt am Montag im Arbeitsgericht Bonn ein Thema, als vor der ersten Kammer die Fälle von zwei Mitarbeitern des städtischen Bäderbetriebs verhandelt wurden.

Die beiden Kläger, ein Mann und eine Frau, hatten Klage eingereicht, weil sie nicht mehr länger nur befristet, sondern dauerhaft bei der Stadt Bonn beschäftigt werden wollen. Beide arbeiten bereits seit einigen Jahren in den Bonner Schwimmbädern.

Vor ihnen hatten bereits zwei andere Kollegen gegen ihre Befristung geklagt. Mit Erfolg, wie Marion Krämer vom Personalamt der Stadtverwaltung am Rande der Sitzung erklärte.

Das Problem: In den Sommermonaten besteht während der Freibadsaison an den Beckenrändern ein erhöhter Bedarf an Aufsichtspersonen sowie an anderem Personal, unter anderem für die Kassen. Deshalb beschäftigt die Stadt Bonn neben 48 fest angestellten Schwimmbad-Fachkräften weitere 35 sogenannte Dauerabruf-Kräfte, erläuterte Elke Palm vom Presseamt.

Letztere erhalten für die Dauer ihres Bademeister-Jobs einen Rahmenvertrag, in dem die Arbeitsbedingungen geregelt werden. Anders der Fall der vier Kläger: Mit ihnen hätten zusätzlich Einzelverträge über die Befristung vereinbart werden müssen, erfuhr Krämer im Gericht. Denn sie wurden offensichtlich nicht nur in der Sommersaison, sondern das ganze Jahr und obendrein als Vollzeitkräfte eingesetzt.

"Das ist Sache der Badleiter, wie sie das Personal einteilen. Davon erhalte ich keine Kenntnis", sagte Krämer und willigte auf Widerruf ein, die beiden Kläger dauerhaft weiter zu beschäftigen. "Der Bedarf ist ja unbestritten da", sagte sie.

Vermutlich wird er sich auch so schnell nicht ändern. Wer die Bäderdebatte bislang verfolgt hat, ahnt: Bis es wirklich noch einmal zu einer Schließung eines Bonner Schwimmbades kommt, können noch Jahre vergehen.

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