Vorfall in Bonner Klinik Baby fiel bei Untersuchung vom Tisch

BONN · Es war wohl ein Moment der Unachtsamkeit, doch der reichte aus: Aus etwa einem Meter Höhe fiel ein drei Monate alter Säugling auf der Intensivstation einer Bonner Klinik kopfüber auf den Boden. Schuld an dem Sturz war die Krankenschwester, die das Frühgeborene auf eine Waage gelegt hatte, die auf einem Rolltisch stand.

In einem Zivilprozess vor dem Landgericht ging es nun um die Frage, wie viel Schmerzensgeld dem Kind zusteht. Für den Vorfall im April 2014 hatte die Versicherung den Eltern bereits vorgerichtlich 2000 Euro gezahlt. Dieser Betrag reichte den Eltern jedoch nicht aus, sie verklagten das Krankenhaus auf Zahlung von weiteren 8000 Euro.

Nach dem Aufprall hatte das Baby eine große Schwellung an der rechten Kopfseite. Die Schwester informierte damals sofort den zuständigen Arzt, und das Kind wurde sogleich intensiv untersucht. Glücklicherweise stellten die Mediziner keine schlimmen Verletzungen am Kopf fest. Laut den Ärzten gab es außer der Schwellung keinen auffälligen Befund.

Die Eltern bekamen einen riesen Schock, als sie zu ihrem Baby kamen und die Schwellung sahen. Von einer Ärztin und einem Oberarzt wurden sie über den Sturz und die vorgenommenen Untersuchungen in Kenntnis gesetzt.

Eltern fühlten sich zu spät und nicht ausreichend informiert

Die Eltern warfen der Klinik vor, dass sie nicht unverzüglich über den Vorfall informiert wurden. Zudem hatten sie im Gespräch mit den Medizinern den Eindruck, dass etwas vertuscht werden solle. Es habe ausweichende und widersprüchliche Angaben gegeben.

Dem widersprach die Klinik und verwies darauf, dass zunächst überprüft werden sollte, ob der Säugling schlimme Verletzungen davongetragen habe. Man habe die Eltern nicht unnötig in Angst und Schrecken versetzen wollen.

In den Augen der klagenden Eltern hatte der Sturz durchaus Folgen: Das Baby habe anschließend nachts viel geweint, sich bei plötzlichen Geräuschen sehr stark erschreckt und beim Legen ins Bett sofort eine embryonale Schutzhaltung eingenommen.

Zivilrichter Matthias Kreutzmann zeigte zwar Verständnis für die Besorgnis und Verärgerung der Eltern. Seiner Meinung nach kann das Verhalten des Säuglings jedoch nicht eindeutig dem Sturz zugeordnet werden.

Er kam zu dem Schluss, dass die Krankenschwester grob fahrlässig gehandelt hat, die von der Versicherung gezahlten 2000 Euro jedoch ausreichend sind. Daher wies er die Klage ab.

Aktenzeichen: LG Bonn 9 O 56/15

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