Stadtverwaltung kassiert Niederlage Bürgerinitiative gegen Wasserland-Bad gewinnt vor Gericht

Bonn · Die Stadtverwaltung hat vor dem Verwaltungsgericht Köln eine Niederlage kassiert. Die Bürgerinitiativen gegen das geplante Hallenbad Wasserland setzten sich am Dienstag durch.

Die Bürgerinitiativen gegen das geplante Hallenbad Wasserland setzten sich am Dienstag mit einem Antrag auf Einstweilige Anordnung durch, wie Gerichtssprecherin Rita Zimmermann-Rhode am späten Nachmittag mitteilte. Das Gericht verpflichtete die Stadt, eine neue Kostenschätzung für das Bürgerbegehren gegen das Wasserlandbad zu erstellen. Diese Schätzung beschreibt die finanziellen Auswirkungen, die ein Erfolg des Begehrens hätte, und muss auf den Unterschriftenlisten im Wortlaut abgedruckt werden.

Die beiden Initiativen hinter dem laufenden Bürgerbegehren werfen der Verwaltung vor, die Kostenschätzung in tendenziöser Form zugunsten des Neubaus und gegen die Sanierung von Franken- und Kurfürstenbad abgefasst zu haben. Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts hält einige Punkte der Kostenschätzung für „nicht plausibel“ oder „unzutreffend“, erklärte die Sprecherin, ohne auf Details einzugehen. Gegen den Beschluss (Aktenzeichen 4L 378/18) kann die Stadt Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.

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