Kostenschätzung Bürgerbegehren gegen Wasserland beschäftigt Kölner Richter

Bonn · Initiativen wollen eine Korrektur der städtischen Kostenschätzung zum neuen Hallenbad erreichen. Nun befasst sich ein Gericht mit der Bonner Bäderplanung.

Das Verwaltungsgericht Köln hat am Donnerstag ein Eilverfahren im Zusammenhang mit dem Wasserland-Projekt bestätigt. Am 16. Februar sei ein Antrag auf Einstweilige Anordnung eingegangen, erklärte Gerichtssprecherin Rita Zimmermann-Rohde. Ziel sei, die Stadt zu einer Korrektur der Kostenschätzung zu veranlassen, die auf den Unterschriftenlisten des seit Anfang Februar laufenden Bürgerbegehrens gegen das neue Hallenbad abgedruckt ist.

„Wir meinen, dass die Stadt die Schätzung bewusst so abgefasst hat, dass Bürger von einer Unterschrift abgeschreckt werden könnten“, sagte Gisela von Mutius, eine der Initiatoren des Begehrens, hinter dem die Gruppen „Kurfürstenbad bleibt!“ und „Frankenbad bleibt Schwimmbad“ stehen.

In der Kostenschätzung stellt die Stadtverwaltung das vom Rat beschlossene Neubauprojekt (zu errichten und zu betreiben von den Stadtwerken) einer Sanierung der beiden alten Bäder gegenüber. Beim Wasserland kommt sie auf einen jährlichen Zuschussbedarf von 2,89 Millionen, bei den Bestandsbädern auf 3,94 Millionen. Die Differenz rechnet die Stadt auf 30 Jahre hoch und schreibt, dass die Sanierungsvariante den Haushalt in dieser Zeit um 31,5 Millionen mehr belaste als der Neubau. Die Stadtwerke kalkulieren mit Baukosten von 60 Millionen, die Stadt für die alten Bäder mit einem Sanierungsaufwand von 35 Millionen.

Die Initiativen bezweifeln diese Zahlen. „Vor allem die Hochrechnung auf 30 Jahre ist überflüssig, weil sie viele Unwägbarkeiten enthält“, kritisierte Gisela von Mutius. Wichtigstes Ziel des Eilantrags bei Gericht sei, die Streichung dieser Passage zu erreichen. Die Kostenschätzung muss zur Information der Bürger im Wortlaut auf den Unterschriftenlisten abgedruckt sein. Die Verwaltung, so von Mutius, agiere aber nicht neutral.

Auch der Verein Bürger.Bad.Godesberg hält den Kostenvergleich der Stadt wie berichtet für falsch. Inzwischen sagt der Verein allerdings nicht mehr, dass der Wasserland-Neubau auf 30 Jahre gerechnet 93 Millionen Euro teurer werden könnte als Sanierung und Betrieb der alten Bäder. Die Zusatzbelastung könnte bis zu 68 Millionen Euro betragen, präzisierte Anne Gronski, die Zweite Vereinsvorsitzende. Dies sei der Fall, wenn die prognostizierten Steuervorteile des Wasserland-Projekts in den drei Jahrzehnten kein einziges Mal greifen würden. Stadt und SWB GmbH rechnen mit einem Effekt von rund 1,8 Millionen Euro pro Jahr. Voraussetzung ist, dass die Stadtwerke genug Gewinn erzielen, um Bad-Verluste steuersparend zu verrechnen.

Selbst wenn der Steuereffekt zieht, glaubt der Godesberger Verein, dass die Neubau-Lösung für die Stadt unterm Strich 13,6 Millionen teurer wird: weil das Frankenbad auch saniert werden muss, wenn es nicht mehr als Bad genutzt wird. Und weil das Bäderamt sein Personal nicht reduzieren will, wenn die Stadtwerke das neue Bad mit eigenen Mitarbeitern betreiben. Das belaste die Stadt jedes Jahr mit einer Million Euro Personalkosten zusätzlich, so Anne Gronski. Diese Summe aber ist fraglich. Das Bäderamt braucht sein Personal nach städtischen Angaben in voller Stärke, um im Sommer alle Freibäder zu öffnen. In den anderen Monaten könne ein Teil im Wasserland eingesetzt werden. Logisch wäre, dass dadurch das dortige Defizit schrumpft. Es könnten aber auch über Kostenverrechnung die städtischen Personalkosten sinken, erklärte das Presseamt. Stadt und SWB erarbeiteten dazu bis 2019 ein Konzept.

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