Apotheken in Bonn Ausnahme in der Fußgängerzone für Zulieferer

Bonn · Lieferanten von Apotheken bekommen künftig Ausnahmegenehmigungen für die Bonner Fußgängerzone. Das ist das Ergebnis eines Runden Tisches im Ordnungsdezernat.

"Das Gespräch war geprägt von sehr konstruktiven Teilnehmern", so Ordnungsdezernent Wolfgang Fuchs im Nachgang. Dabei waren Vertreter desEinzelhandelsverbandes, des Apothekenverbandes, von City-Marketing,die Innenstadtapotheker, Lieferanten und Vertreter von Politik undVerwaltung.

"Nachdem seitens der Apothekenvertreter die geändertenrechtlichen Rahmenbedingungen erläutert wurden, ist deutlichgeworden, dass die Stadt Bonn ihre bisherige Position nichtaufrechterhalten kann", erklärte Fuchs.

Die Apothekenvertreter hatten aufden Versorgungsauftrag nach dem Apothekengesetz, die notwendigeKühlung von diversen Medikamenten, Transport und Vorhaltung vonMedikamenten, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, sowiedie tatsächliche Parksituation in den Ladezonen der Innenstadthingewiesen.

Das Verfahren ist mit den Fraktionen im Rat der StadtBonn abgesprochen. Hintergrund des Runden Tisches war das Vorgehender Verwaltung gegen Parksünder in der Fußgängerzone außerhalb dererlaubten Anlieferzeit von 6 bis 12 Uhr. Da in letzter Zeit dasunerlaubte Befahren der Fußgängerzone zu einem zunehmenden Ärgernisgeführt hat, hatte sich die Verwaltung entschlossen, wesentlichrestriktiver gegen dieses Verhalten vorzugehen.

Die Fußgängerzonedarf nach der offiziell erlaubten Beladungszeit nur noch mit einerbesonderen Ausnahmegenehmigung befahren werden. SolcheAusnahmegenehmigungen erhalten Geldtransportunternehmen, die Postund Handwerksbetriebe, die dringende Arbeiten in der Fußgängerzonezu erledigen haben. Dazu zählt nun auch der Lieferdienst für Apotheken.

DieBezirksvertretung Bonn wird sich in der nächsten Sitzung mit diesemThema zunächst politisch auseinandersetzen, wird aber sicherlichauch Experten z.B. des Handels um ihre Meinung fragen.

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