Baustelle Karl-/Nideggerstraße Auch Konzern Eaton hat die Stadt Bonn verklagt

Bonn · Wie die schon die Stadtwerke geht auch der Konzern Eaton gegen die Genehmigung eines Apartmenthauses an der Karlstraße durch die Stadt Bonn vor.

Im Klageverfahren der Stadtwerke Bonn (SWB) gegen ihre Mutter Stadt Bonn vor dem Verwaltungsgericht Köln gibt es einen weiteren Kläger: Wie der General-Anzeiger vom Gericht erfuhr, hat auch die Firma Eaton gegen die Genehmigung der Stadt für ein Apartmenthaus mit 288 Wohneinheiten an der Ecke Karl-/Nideggerstraße geklagt. Das Unternehmen Eaton hat seinen Sitz an der Hein-Moeller-Straße und damit in unmittelbarer Nachbarschaft.

Demnächst soll es einen Erörterungstermin am Verwaltungsgericht Köln geben, denn parallel zur Klage haben die SWB ein Eilverfahren beantragt. Ziel ist es, das Bauvorhaben zu stoppen. Offen ist, wann eine Entscheidung gefällt wird. Das Bauprojekt ist bereits im vollen Gange. Und noch etwas erfuhr der GA aus dem Gericht: Eaton hat schon 2014 gegen das geplante Bauvorhaben Klage beim Verwaltungsgericht Köln erhoben.

Damals war dem Gericht zufolge die ursprünglich 2012 gestellte Bauvoranfrage auf gewerbliche Nutzung mit studentischem Wohnanteil auf komplette Wohnnutzung geändert und von der Stadt positiv beschieden worden. Damals wurde die Klage von Eaton indes ruhend gestellt, da noch keine Baugenehmigung anstand. Bauherrin des Apartmenthauses ist die Commerz Real AG, Projektentwickler das Büro Kreer Ingenieure.

Wie berichtet, fechten die SWB die von der Stadt erst im Sommer 2017 erteilte Baugenehmigung für das Apartmenthaus auf dem einstigen Areal der Firma Frings an, weil sie negative Folgen für das ebenfalls in unmittelbarer Nachbarschaft liegende Heizkraftwerk Nord (HKW) befürchten. Unter anderem, so heißt es in einem vertraulichen Schreiben der SWB, das dem GA vorliegt, könnten sich die Anforderung an den Immissionsschutz bei dem Kraftwerk verschärfen. Die Baugenehmigung sei ohne die Kenntnis der SWB erteilt worden.

Stadt: Projekt genehmigungsfähig

Auf eine GA-Anfrage vor Weihnachten hatte OB Ashok Sridharan (CDU) erklärt, die Baugenehmigung sei aufgrund eines positiven Bauvorbescheids von 2012 genehmigungsfähig gewesen. Es habe keinen Spielraum für die Entscheidung der Stadt gegeben. Im Übrigen seien 2012 die Planungssprecher informiert worden. Auf erneute GA-Nachfrage erklärte die Stadt nun am Freitag: Eaton habe sich mit Klage vom 19. Dezember 2014 gegen die positiven Bauvorbescheide von 2012 und 2014 zur Errichtung eines Studentenwohnheims gewandt.

Der Vorbescheid von 2012 sah demnach für einen Gebäudeteil kleine gewerbliche Nutzungen im Erdgeschoss sowie in den Obergeschossen Studentenapartments vor. In zwei weiteren Neubauten sollten ausschließlich Apartments entstehen. Offensichtlich habe der Bauherr seine Planungsabsichten nochmals überdacht und im Juli 2014 eine neue Bauvoranfrage gestellt, wonach nur noch Wohnnutzung vorgesehen war. Baugenehmigungen und dementsprechend auch Vorbescheide würden in aller Regel unbeschadet privater Rechte Dritter erteilt. Zudem müsse grundsätzlich ein „Angrenzer“ nicht über eine baurechtliche Entscheidung informiert werden, hieß es aus dem Stadthaus. Für das Areal gibt es keinen Bebauungsplan, ausschlaggebend ist die Umgebungsbebauung.

Während SWB, Eaton und Kreer sich zu dem Vorgang mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht äußeren wollen, gibt es in der Politik einige Irritationen und auch Unmut über diesen Vorgang. So hat Grünen-Ratsherr Rolf Beu in seiner Funktion als Planungsausschussvorsitzender in einem Schreiben an den OB erklärt, ihm sei das Projekt nie vorgestellt worden. „Auch in meiner Doppelfunktion als örtlicher Stadtverordneter hätte ich ansonsten vehement vor der Erteilung einer Baugenehmigung gewarnt“, sagte Beu. „Dass in dem gesamten Verfahren etwas nicht stimmig ist, kann man wohl nicht von der Hand weisen.“

Auch Werner Hümmrich ist irritiert. Der FDP-Fraktionschef ist Vorsitzender des Aufsichtsrats von SWB Energie und Wasser (EnW) und kritisierte das aus seiner Sicht „absolut intransparente“ Genehmigungsverfahren. „Spätestens, als Eaton Klage erhoben hat, hätte man uns informieren müssen.“ Ähnlich konsterniert reagierte CDU-Fraktionschef Klaus-Peter Gilles am Freitag. Er ist auch Aufsichtsratsvorsitzender des SWB-Konzerns und sagte: „Vor dem Hintergrund, dass die Firma Eaton bereits 2014 geklagt hat, muss man den ganzen Vorgang als sehr merkwürdig bezeichnen, um es vorsichtig auszudrücken“.

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