Bonner Landgericht Apothekenräuber muss zehn Jahre hinter Gitter

Bonn · In Bonner Apotheken ging 2016 die Angst um: Ein Räuber hatte es auf sie abgesehen. Fünf Mal schlug der Maskierte zu, eine Apotheke im Musikerviertel überfiel er gleich drei Mal. Und weil er auch drei Mal Sonnenstudios überfiel, muss der Mann, der bereits 2010 wegen einer Raubserie sechs Jahre Haft kassiert hatte, nun erneut für zehn Jahre hinter Gitter.

Bonner Landgericht: Apothekenräuber muss zehn Jahre hinter Gitter
Foto: dpa

Im Prozess vor der Zweiten Großen Strafkammer zeigte sich der 29-Jährige geständig und auch reuig: Er entschuldigte sich bei seinen Opfern, allesamt Frauen, und erklärte dem Gericht, warum er es nicht hatte lassen können, obwohl er nach seiner vorzeitigen Haftentlassung 2014 zur Tatzeit unter Bewährung stand.

Der 29-Jährige, der ohne Ausbildung ist und von Gelegenheitsjobs lebt, ist seit vielen Jahren heroinabhängig und brauchte in der Woche bis zu 500 Euro, um seine Sucht zu finanzieren. Geld, das er nicht hatte und sich mit den Raubzügen beschaffte. Wie rabiat seine Lieferanten werden konnten, wenn er nicht zahlte, zeigte er dem Gericht anhand eines Fotos, auf dem er mit verletztem Gesicht zu sehen ist.

Als er im Juni 2014 auf Bewährung aus dem Gefängnis entlassen wurde, hatte sich nichts geändert: Weil er auch hinter Gittern an Drogen gekommen war, konsumierte er weiter Heroin – und manipulierte die Drogentests, die er im Rahmen der Bewährungsauflagen abliefern musste. Also brauchte er wieder Geld, das er nicht hatte, und startete erneut eine Überfallserie.

Am ersten Weihnachtstag 2016 drang er abends maskiert in eine Notdienstapotheke in Bonn ein, erschreckte die Mitarbeiterin zu Tode, bedrohte sie mit einem Messer und verschwand mit 1000 Euro. Eine Apotheke im Musikerviertel überfiel er gleich drei Mal, und auch eine Apotheke in der Südstadt raubte er aus.

Bei einem der Überfälle auf ein Sonnenstudio ging er besonders energisch vor: Weil die beiden Mitarbeiterinnen vor der Tür standen und rauchten, scheuchte er die entsetzten Frauen in den Laden zurück, bedrohte sie und forderte Geld. Insgesamt erbeutete er knapp 3500 Euro. „Ohne Drogen wäre er nicht kriminell“, stellte Kammervorsitzender Wolfgang Schmitz-Justen am Ende fest. Deshalb ordnet das Gericht zusätzlich zur Haft die Unterbringung des 29-Jährigen in einer Entziehungsanstalt an.

Und der Richter machte ihm klar, was passiert, wenn er die Chance nicht nutzt und so weitermacht, wenn er entlassen wird: „Dann landen Sie in der Sicherungsverwahrung, und das heißt: Sie werden weggesperrt, und der Schlüssel wird weggeworfen.“ Der 29-Jährige nickte und nahm das Urteil an.

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