Doppelmord von Bonn-Duisdorf Anklage gegen Marc S. wegen Doppelmordes

Bonn · Die Staatsanwaltschaft Bonn hat Anklage gegen Marc S. wegen Doppelmordes erhoben. Er soll seine Lebensgefährtin und den elfjährigen Sohn in Bonn-Duisdorf aus Habgier ermordet haben.

Es ist eine Tat, die fassungslos macht: Der 46-jährige Marc S. soll am 16. oder 17. September 2016 seine 48-jährige Lebensgefährtin und seinen eigenen elfjährigen Sohn in Duisdorf erdrosselt haben, um sich in den Besitz von 15.000 Euro zu bringen, die die Kindsmutter in der Wohnung vor ihm versteckt hatte. Die Staatsanwaltschaft klagt den Bäckereifahrer nun wegen Doppelmordes aus Habgier und zur Ermöglichung oder zur Verdeckung einer Straftat zum Schwurgericht an, wie Gerichtssprecher Bastian Sczech am Mittwoch auf Anfrage mitteilte.

Es war ein schreckliches Bild, das sich den Polizeibeamten bot, als sie am 19. September in die Wohnung von Mutter und Sohn kamen: Die 48-Jährige und das Kind waren tot, erdrosselt mit Ladekabeln von USB-Sticks. Der Junge hatte das Kabel immer noch um den Hals. Nachbarn hatten besorgt die Polizei alarmiert, weil sie Mutter und Sohn nicht mehr gehört und gesehen hatten. Der Vater des Kindes, der nicht in seiner eigenen Wohnung in der Nähe und nirgends auffindbar war, geriet schnell in Verdacht.

Er wurde mit Öffentlichkeitsfahndung gesucht und am frühen Morgen des 20. September im Rotlichtviertel in Duisburg gefasst: Zeugen hatten ihn dort erkannt und die Polizei informiert. Für die Staatsanwaltschaft steht nun fest: Er ist der Täter.

Den Ermittlungen zufolge soll der 46-Jährige, der aus einer früheren Ehe eine Tochter hat, spielsüchtig gewesen sein und mindestens 3500 Euro Schulden gehabt haben. Mit seiner Lebensgefährtin und Mutter seines Sohnes soll es häufig zu Auseinandersetzungen und auch immer wieder zu Trennungen gekommen sein. Laut Anklage galt der Angeklagte als unzuverlässig, vor allem bei Unterhaltszahlungen für seinen Sohn. Der Junge litt von Geburt an unter einer Erkrankung, die eine ständige Ernährung mittels Sonde nötig machte. Wie der Gerichtssprecher erklärte, lebte seine Lebensgefährtin von Sozialleistungen, hatte aber dennoch 15 000 Euro zusammengespart und vor dem 46-Jährigen im Kinderzimmer in einem Nähkasten im Schrank versteckt. Auf dieses Geld hatte es der 46-Jährige laut Anklage abgesehen.

Tatablauf unklar

Nachdem es laut Anklage am 15. September bereits zu einem heftigen Streit zwischen ihm und der 48-Jährigen gekommen war, ging er am 16. gegen 19.30 Uhr nach einem Besuch im Fitnessstudio erneut in die Wohnung der Lebensgefährtin. Was dort genau geschah, ist unklar. Laut Anklage steht jedoch fest: Mutter und Sohn wurden zwischen diesem Zeitpunkt und dem nächsten Morgen getötet. Der Angeklagte, der in U-Haft sitzt, gibt zwar zu, das Geld genommen zu haben und in die Spielhalle gegangen zu sein. Aber er bestreitet die Morde und behauptet, Mutter und Sohn bereits abends verlassen zu haben.

Das aber sieht die Staatsanwaltschaft als widerlegt an: Die Handyortung belege, dass der Mann noch nachts in der Wohnung war. Außerdem habe man seine DNA an dem Ladekabel gefunden, mit dem sein Sohn getötet wurde. Und: Als Zeugen ihn am 17. abends besorgt nach Mutter und Sohn gefragt hätten, habe er ausweichend geantwortet und Bonn sofort Richtung Ruhrgebiet verlassen. Im Übrigen, so die Ermittler, gebe es keinerlei Hinweise auf einen fremden Täter. Der Prozess gegen den 46-Jährigen ist noch nicht terminiert.

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