Prozess vor Landgericht Bonn Angeklagter soll Opfer stundenlang vergewaltigt haben

Bonn · Ein 27 Jahre alter Mann muss sich seit diesem Mittwoch wegen schwerer Vergewaltigung, Körperverletzung und Raub vor dem Bonner Landgericht verantworten. Laut Anklage soll er sich in Bonn und Wesseling an drei Frauen teils über mehrere Stunden vergangen haben.

Ein 27-Jähriger muss sich seit Mittwoch wegen schwerer Vergewaltigung, Körperverletzung und Raub vor dem Bonner Landgericht verantworten. Der Mann soll laut Anklage zwischen August vergangenen und Januar dieses Jahres in Bonn und Wesseling drei Frauen vergewaltigt und zum Teil über mehrere Stunden missbraucht haben. Die erste Tat soll sich in Wesseling ereignet haben, die beiden folgenden in Bonn. Alle drei Opfer sollen Verletzungen erlitten haben.

Im Wesselinger Rheinpark soll er laut Anklage nackt und mit einer über den Kopf gezogenen Unterhose eine auf einer Parkbank schlafende Obdachlose geweckt und zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben. Im zweiten Fall sei Sex gegen Bezahlung verabredet worden. Als der Mann aber mehr als die vereinbarte Leistung eingefordert habe und die Frau dem nicht nachgekommen sei, soll der 27-Jährige sie ins Gesicht geschlagen und dann drei Stunden lang vergewaltigt und missbraucht haben. Bevor er von ihr abließ, soll er ihr noch ein Handy, eine Sprühdose mit Pfefferspray und Tabak abgenommen haben.

Gleich um die Ecke soll der Wesselinger dann Ende Januar am Bahnhof sein drittes Opfer getroffen haben. Er soll die Frau unter Todesdrohungen ebenfalls drei Stunden lang mit einem Messer zum Sex gezwungen haben. Und die Tat sogar mit seinem Mobiltelefon gefilmt haben, bevor er dem Opfer das Handy, eine Scheckkarte und den Ausweis abnahm.

Keine Stellungnahme am ersten Verhandlungstag

Seine Frau hält offenbar trotz der schweren Vorwürfe zu ihrem Ehemann. In einer Verhandlungspause küsste sie ihn demonstrativ auf den Mund, bevor der Angeklagte in Handschellen aus dem Saal geführt wurde. Zu den beiden ersten Taten nahm der Mann am ersten Verhandlungstag keine Stellung. Den dritten Vorfall räumte er grundsätzlich ein; daran, dass Gewalt im Spiel gewesen sei, habe er jedoch keinerlei Erinnerung.

Vielmehr sei es so gewesen, dass – wie in der Anklage für den zweiten Fall angenommen – Geld gegen Sex vereinbart gewesen sei. Er habe die Frau an einem Treffpunkt für Junkies in Bahnhofsnähe angesprochen. Dort habe man vereinbart, an einer abgelegenen Stelle hinter den Gleisen zunächst gemeinsam Kokain zu konsumieren und dann gegen Zahlung von 30 Euro Sex zu haben. Dass er quasi seit seiner Kindheit ein schweres Drogenproblem hat, daraus machte der Mann keinen Hehl.

Auch als er 2016 seine Frau kennengelernt habe, sei das Thema schnell aufs Tapet gekommen. Er müsse sich zwischen Heroin und ihrer Tochter entscheiden, hätten ihm seine Schwiegereltern schon beim ersten Treffen klargemacht. Eine Entscheidung, die er trotz guter Vorsätze nicht in die Tat habe umsetzen können. Das sei auch der Grund, warum es in der Beziehung immer wieder Streit gab.

Auch dass er seine Frau geschlagen habe, räumte er ein. „Welche Frau will mit einem Mann schlafen, wenn er sie schlägt?“, fragte er. Statt der Gewalt abzuschwören, suchte er aber lieber Kontakt zu anderen Frauen im Drogenmilieu, um sie, wie er sagte, für Sex zu bezahlen. Dass er in dem von ihm eingeräumten Fall ein Messer bei sich gehabt habe, bestritt der Angeklagte vehement: „Ich habe niemals Waffen besessen.“ Auch habe er die sexuellen Aktivitäten definitiv nicht gefilmt, und das Ganze habe maximal anderthalb und nicht drei Stunden gedauert.

Auf ihn gekommen waren die Ermittler mit DNA-Spuren, die nach der letzten Tat sichergestellt werden konnten. Diese ließen sich auch den beiden anderen Taten zuordnen.

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