Bonner Schwurgericht Angeklagter schweigt zu Bluttat mit Brieföffner

Bonn · Ein 43-jähriger Mann soll mit einem Brieföffner auf den neuen Freund seiner Ex-Frau eingestochen haben, während dieser angeschnallt in seinem Auto saß.

 Der Angeklagte versteckt sich vor Prozessbeginn unter der Robe seines Anwalts Rüdiger Böhm. Rechts seine Anwältin Bettina Jäkel.

Der Angeklagte versteckt sich vor Prozessbeginn unter der Robe seines Anwalts Rüdiger Böhm. Rechts seine Anwältin Bettina Jäkel.

Foto: Schödel

Es dauert, bis der Angeklagte im Bonner Schwurgerichtssaal sein Gesicht zeigt: Als der 45-Jährige in Handschellen hereingeführt wird, versteckt er sich hinter einem Aktenordner. Und als er Platz nimmt, wirft ihm sein Verteidiger Rüdiger Böhm seine Robe über. Erst als die Kameras verschwunden sind, taucht der 43-Jährige auf und wirkt in seinem Anzug wie ein verantwortungsvoller Angestellter.

Als solcher war er in seiner Firma auch angesehen, bis er laut Anklage am Abend des 4. Dezember mit einem Brieföffner auf den neuen Freund seiner Ex-Frau einstach. Nun steht er wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung vor Gericht.

Den Ermittlungen zufolge hatten sich der Angeklagte und die 47-jährige Mutter seiner zwei halbwüchsigen Söhne und der 18-jährigen Tochter 2015 alles andere als friedlich getrennt. Die Mutter lebte mit den Kindern in Poppelsdorf, der Angeklagte bezog eine winzige Wohnung in der Nähe.

Er akzeptierte die Trennung laut Anklage nicht, stritt weiter mit der Ex-Frau, vor allem deren neue Beziehung missfiel ihm gewaltig. Auch der 16-jährige Sohn soll wegen des neuen Mannes oft mit der Mutter aneinandergeraten sein. Auch am Tattag. Da soll der Streit zwischen Mutter und Sohn so eskaliert sein, dass die 47-Jährige ihren neuen Freund, einen 52-jährigen Bonner Gastronom, anrief und um Hilfe bat. Sie alarmierte auch die Polizei.

Daraufhin rief der Sohn den Vater an, und der kam sofort. Laut Anklage wartete er vor der Haustür auf die Beamten und erklärte ihnen, es sei nur eine familieninterne Streiterei. Als die Beamten ins Haus gingen, um sich selbst ein Bild zu machen, fuhr der Gastronom mit seinem Auto vor und parkte ein. Der Angeklagte soll hingelaufen, die Tür aufgerissen und auf den noch angeschnallten Mann mit einem Brieföffner eingestochen haben.

Da der 52-Jährige sich heftig wehrte, erlitt er vor allem zehn leichtere Schnitt- und Stichwunden an Kopf und Körper. Die herbeieilenden Polizisten mussten den 45-Jährigen laut Anklage mit Gewalt vom Opfer wegziehen. Dessen äußere Verletzungen sind inzwischen verheilt, der 52-Jährige leidet seinem Anwalt zufolge jedoch seelisch massiv unter der Tat.

Der Angeklagte aber behauptet bisher, der 52-Jährige habe ihn angegriffen und sich im Kampf selbst verletzt. Dass der Angeklagte zu Aggressivität neigt, zeigen seine Vorstrafen: Wer ihm quer kam, wurde bedroht, attackiert und übel beleidigt – ob in einer Behörde oder im Straßenverkehr. 2016 rief er bei seiner Ex-Frau an, und als einer der Söhne ans Telefon kam, drohte er, er werde die Mutter überfahren, mit Öl übergießen, anzünden und auch dem Sohn etwas antun, wenn der ihm nicht gehorche. „Könnte man sagen, dass Sie schnell aus der Haut fahren?“, fragt ihn Kammervorsitzender Josef Janßen. „Nein“, sagt der Angeklagte nur.

Da er sich nicht zu der Tat äußern will, wird ein Film aus der Überwachungskamera einer dem Tatort gegenüberliegenden Tankstelle im Saal gezeigt. Doch das Geschehen bleibt schemenhaft. Das Auto steht zu weit von der Kamera entfernt, zu sehen sind vor allem Polizeiwagen, die nach der Tat eintreffen.

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