Prozessende Angeklagter erhält lebenslange Haft in Duisdorfer Mordprozess

Bonn · Im Mordprozess von Duisdorf ist der Angeklagte zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Der 47-Jährige bestritt bis zuletzt die Tötung seiner Lebensgefährtin und seines elfjährigen Sohnes in Duisdorf.

Kein Aufschrei der Empörung, keine erkennbare Reaktion kam von dem Mann auf der Anklagebank, der angeblich unschuldig ist: Das Schwurgericht sprach den 47-Jährigen am Freitagnachmittag des Totschlags an seiner Lebensgefährtin und des Mordes an seinem elfjährigen Sohn schuldig und verurteilte ihn zu lebenslanger Haft. Außerdem stellte Kammervorsitzender Josef Janßen fest: „Seine Schuld wiegt besonders schwer.“ Bleibt es bei dem Urteil, kann der Angeklagte nicht mit einer vorzeitigen Entlassung auf Bewährung nach 15 Jahren rechnen.

Sechs Monate lang hat das Gericht in einem aufwendigen Indizienprozess den Fall aufgerollt, und ist nun am 20. Verhandlungstag sicher: Es war der 47-Jährige, der zwischen dem Nachmittag des 16. und dem Morgen des 17. Juli 2016 zuerst seine 48-jährige Lebensgefährtin im Streit erdrosselte und anschließend den gemeinsamen elfjährigen kranken Sohn in dessen Bett ebenfalls mit einem Kabel erdrosselte, um ihn als möglichen Zeugen aus dem Weg zu räumen. Anschließend verschwand er mit 15.000 Euro Ersparnissen.

Beschimpfungen über Handychat

Die Kammer, so der Richter, sei davon überzeugt, dass die Kette der Indizien den Angeklagten als Täter überführe. Der 47-Jährige hatte im Prozess geschwiegen und die Tötungen nach seiner Festnahme bei der Polizei bestritten. Doch auch wenn es keinen Zeugen gebe für die Tat, habe die Kammer keinen Zweifel daran, dass er der Täter sei, so Richter Janßen, der noch einmal auf die schwierige Beziehung des Angeklagten mit dem Opfer einging. Die beiden hätten eine sogenannte „On-Off-Beziehung“ geführt, und die 48-Jährige habe zunehmend Probleme mit dem Alkoholkonsum und vor allem der Spielsucht des Angeklagten gehabt. Denn diese Sucht führte immer wieder dazu, dass er ihr Geld in den Spielhallen verprasste.

Auch erwies er sich zunehmend als unzuverlässig in Bezug auf den gemeinsamen Sohn, der seit Geburt an einer Darmerkrankung litt und nur über eine Sonde ernährt werden konnte. Und in den Tagen vor der Tat kam es zunehmend, so der Richter, zu Auseinandersetzungen zwischen den Eltern mit teils wüsten Beschimpfungen im Handychat. Schließlich drohte ihm die 48-Jährige mit dem Ende der Beziehung und der Wegnahme des Schlüssel zu der Wohnung in Duisdorf, in der sie mit dem Sohn lebte. Der 47-Jährige wohnte in einem Haus gegenüber. Am 16. Juli aber brach der Handykontakt ab, der Angeklagte schrieb ihr nichts mehr.

Kind war besonders schutzbedürftig

Für das Gericht nur ein Indiz unter vielen, das zeige: Als Täter wusste er, dass sie nicht mehr lebte. Auch habe er alle, die sich bei ihm besorgt nach der 48-Jährigen und dem Kind erkundigten, belogen, als er erklärte, der Junge liege im Krankenhaus. Denn zu dem Zeitpunkt waren beide schon tot. Und er war der letzte, der Kontakt zu ihnen gehabt habe. „Den großen Unbekannten gibt es nicht“, so der Richter, der weiter erklärte: Nach seiner Festnahme in Duisburg habe der Angeklagte „auch nicht reagiert wie jemand, der von dem Tod überrascht worden ist“.

Für das Gericht steht außerdem fest: Der 47-Jährige hat eine besonders schwere Schuld auf sich geladen hat, denn bei beiden Opfern, die er in dem geschützten Raum ihrer eigenen Wohnung tötete, wiege der Vertrauensbruch schwer. „Vor allem sein Sohn hatte ein besonderes Vertrauensverhältnis zum Vater und war als Kind, das auch noch krank war, besonders schutzbedürftig.“

Bevor der 47-Jährige in Handschellen aus dem Saal gebracht wurde, besprach er sich mit seinen beiden Verteidigern. Und die kündigten anschließend Revision an.

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