Aloisiuskolleg Ako-Friedhof war nie genehmigt

BAD GODESBERG · Die auf dem Gelände des Aloisiuskollegs (Ako) acht Jahrzehnte lang vorgenommenen Beerdigungen von Jesuiten-Patres waren von der Stadt Bonn nicht genehmigt. Das erklärte das Presseamt dem GA.

Die Duisburger Kanzlei Hans Sehr, die von mutmaßlichem Missbrauch an Ako und Ako-pro-Seminar Betroffene vertritt, hatte bei den Ämtern angefragt, ob die auf dem Ako-Gelände angelegten Gräber statthaft seien. Hier ist auf der NRW-Liegenschaftskarte kein Friedhof eingezeichnet.

In den Ako-Gräberreihen oberhalb des Internatsgebäudes Stella Rheni wurde der letzte Tote 2010 begraben: der von der Aufklärungskommission des vielfachen Missbrauchs verdächtigte ehemalige Rektor. In unmittelbarer Nähe liegen auch die beiden anderen im Untersuchungsbericht am meisten belasteten Ako-Patres.

Für die Stadt als Ordnungsbehörde erklärte Isabel Klotz, eine bei Beerdigungen außerhalb von Friedhöfen nötige Ausnahmegenehmigung sei für das Ako-Gelände weder beantragt noch erteilt worden. "Dass hier Bestattungen vorgenommen wurden, ist uns erst durch das Schreiben der Kanzlei bekannt geworden." Nicht genehmigte Beerdigungen seien Ordnungswidrigkeiten, die jedoch nach zwei Jahren verjährten. Letzteres treffe wohl bei allen Ako-Gräbern zu.

Die Frage, ob und, wenn ja, welche Maßnahmen hinsichtlich des Betriebs eines nicht genehmigten Friedhofs ergriffen werden müssten, werde von den Ämtern geprüft, so das Presseamt. "Bei der Entscheidung ist auch das hohe Gut der Totenruhe zu berücksichtigen, die strafrechtlich geschützt ist. Insofern ist die Frage von Umbettungen offen."

Ako-Rektor Pater Johannes Siebner verwies am Donnerstag auf ein Schreiben von 2003, in dem der Stadtkonservator dem Ako bestätige, dass das Gelände nebst genanntem Friedhof auf der Denkmalliste stehe. Außerdem hätten bei den seit den dreißiger Jahren durchgeführten Beerdigungen städtische Mitarbeiter die Gräber ausgehoben. "Der Friedhof hat also eine tradierte Geschichte und muss der Stadt doch bekannt gewesen sein."

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