Leben gerettet, "Seele verletzt" Afrikanischer Priester klagt gegen Uniklinik

Bonn · Das Bonner Landgericht hat die 12.000 Euro-Schmerzensgeld-Klage eines afrikanischen Priesters gegen die Uniklinik Bonn abgewiesen. Die Richter stellten fest, dass die Ärzte richtig gehandelt haben.

 Justitia ist die Personifikation der Gerechtigkeit

Justitia ist die Personifikation der Gerechtigkeit

Foto: dpa

Viel Zeit haben sich die Bonner Richter genommen, um den ungewöhnlichen Fall eines afrikanischen Prinzen und Priesters zu entscheiden, der sich durch die Behandlung von Ärzten der Uniklinik Bonn verletzt fühlte, obwohl sie ihm das Leben gerettet haben.

Die 9. Zivilkammer hat jetzt die Schmerzensgeld-Klage des 53-Jährigen als unbegründet abgewiesen. Der Priester der Yoruba-Religion hatte 12.000 Euro Schmerzensgeld gefordert, weil sein Selbstbestimmungsrecht in mehrfacher Hinsicht verletzt worden sei: Nicht nur der operative Eingriff an seiner linken Leiste, sondern auch die Berührung seines Genitals hätten die Seele und auch das Schamgefühl des Predigers schwer beschädigt.

Am 7. Juni 2013 war es gegen Mittag zu einem Rettungseinsatz gekommen: Alle Symptome des Nigerianers legten den Verdacht auf Herzinfarkt nahe. Herzrhythmusstörung, Luftnot, Bluthochdruck, Vorhofflimmern... Bereits die Notärzte, aber auch die Kardiologen in der Bonner Uniklinik waren alarmiert. Um eine lebensbedrohliche Herzerkrankung auszuschließen, wurde bei dem Schwarzafrikaner aus diagnostischen Gründen eine Katheter-Untersuchung angesetzt. Dafür wurde in der linken Leiste eine Kanüle platziert, und damit sein Körper verletzt.

Als Priester der Yoruba-Religion habe er jetzt Angst um seine beschädigte Seele, denn auch jede körperliche Verletzung, die zu Lebzeiten beigebracht würde, bestünde noch im Leben nach dem Tod weiter. Aus religiösen Gründen, so die Klage des Afrikaners, hätte er einem solchen Eingriff nicht zugestimmt, weil er zeitlebens operationslos bleiben wollte. Die Mediziner hätten zu anderen Untersuchungen greifen müssen.

Richter: Besser ein funktionierendes Herz im nächsten Leben

Die Katheter-Untersuchung jedoch, so die Bonner Richter im Urteil, sei angesichts der drohenden Lebensgefahr, in der der Patient geschwebt habe, zwingend geboten gewesen. Wie ein medizinischer Gutachter bestätigte, habe es in der Situation keine Zeit mehr für Ultraschall oder ein MRT gegeben. Entsprechend gab es auch nicht viel Raum für eine ausführliche Aufklärung des Patienten. Allerdings hatten zwei Ärztinnen ihm mündlich in englischer Sprache erklärt, was mit ihm gemacht werden sollte.

Auch wenn die religiösen Motive des Priesters für die Klageabweisung keine Rolle gespielt haben, so sind die Richter dennoch auf die Not des Afrikaners eingegangen. Auch im Hinblick auf ein Leben nach dem Tod, so heißt es im Urteil, sei es doch besser, eine kleine Narbe in der Leiste hinzunehmen, dafür aber im nächsten Leben ein einwandfrei funktionierendes Herz zu haben.

(AZ: Landgericht Bonn 9 O 505/14)

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort