Mordprozess in Bonn 49-Jähriger tötet Konkurrent mit elf Messerstichen

Bad Godesberg · Das Bonner Schwurgericht hat einen 49-Jährigen wegen heimtückischen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Aus Eifersucht hatte er seinen Nebenbuhler mit elf Messerstichen getötet.

Für das Lebenslang gab es am Freitag stehenden Applaus im Schwurgerichtssaal. Aber sogleich auch eine Standpauke des Kammervorsitzenden Josef Janßen. Er verbat sich „weitere Ausbrüche dieser Art“. Es gehe hier nicht um Rache, Hass oder Vergeltung, sondern um Sühne, darum also, die gerechte Strafe zu finden. Kein Urteil, und sei es noch so hart, könne ungeschehen machen, was passiert ist. Das Publikum verstummte fortan und hörte schweigend zu.

„Wenn man sich die Stiche ansieht, mit welcher Gewalt sie vom Angeklagten gesetzt worden sind, dann ist klar: Da war ein unbedingter Vernichtungswille unterwegs“, so Josef Janßen im Urteil. „Der Nebenbuhler musste weg. Das nennt man unbedingten Tötungswillen. Das ist ein Mord.“ Nicht zuletzt, da der Angriff heimtückisch war und das Opfer keine Chance hatte, sich zu wehren.

An dem Morgen war der Angeklagte auf dem Weg zu der 35-jährigen Lebensgefährtin gewesen, um sie zur Rede zu stellen: Da entdeckte er den Nebenbuhler zufällig im Supermarkt. „Seine Wut, Enttäuschung und Verzweiflung waren so groß gewesen“, so Janßen, „dass er beschloss, den Mann aus dem Weg zu räumen, der ihm die Liebe seines Lebens weggenommen hatte.“ Aus den Gepäcktaschen seines Fahrrads holte er eine Axt und ein Messer und griff den Gehbehinderten von hinten an.

Das Verbrechen war damals schnell geklärt: Denn der Angeklagte hatte sofort nach der Tat seine ehemalige Freundin angerufen und die Tötung gestanden. Auch der 38-Jährige, der trotz Notoperation in der Klinik gestorben war, hatte einem Kripobeamten den Vornamen des Täters ins Ohr geflüstert.

Es war nicht das erste Mal, dass der gelernte Schlosser von einer Frau verlassen worden ist: Als seine Ehefrau mit einem Liebhaber durchbrannte, gab er seinen Beruf auf, setzte sich aufs Fahrrad und fuhr durch Europa. Bei Brühl hatte er sich schließlich in der Nähe einer Kiesgrube aus Planen ein Zuhause gebaut. Eine Rückkehr in ein bürgerliches Leben wollte er nicht mehr. Als er im Herbst die 35-Jährige unter der Hohenzollernbrücke in Köln beim Taubenfüttern sah, war er sofort verliebt gewesen und hatte sie in sein Zelthaus eingeladen. Das Glück jedoch währte kein halbes Jahr. Dann war sie wieder auf Freiersfüßen. Selbst zum Prozess war die 35-Jährige nicht gekommen: Dreimal hatte das Gericht sie geladen. Sie ist unauffindbar geblieben.

Verteidiger Sebastian Holbeck hat das Urteil anschließend als „falsch“ bezeichnet und angekündigt, in Revision zu gehen. Er hatte für die „Affekttat“ auf Totschlag plädiert und eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren Haft gefordert.

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