Prozess um "Mord ohne Leiche" 44-Jährigem steht keine Haftentschädigung zu

Eitorf/Bonn · Im Fall des Verschwindens einer zweifachen Mutter aus Eitorf hat das Oberlandesgericht Köln entschieden, dass dem inzwischen freigesprochenen Ehemann keine Haftentschädigung zusteht. Der Fall hatte als "Mord ohne Leiche" Schlagzeilen gemacht.

Der heute 44-Jährige hatte zweieinhalb Jahre lang im Gefängnis gesessen. Er hatte einer Geliebten gestanden, seine damals 42-jährige Frau getötet und zerstückelt zu haben.

Nachdem ein Gericht ihn im Juli 2014 zu elf Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt hatte, wurde der Klinikkoch Ende letzten Jahres freigesprochen. Er hatte sein Geständnis zuvor zurückgezogen und behauptet, mit der Tat lediglich geprahlt zu haben. Für seine Haftzeit hatte der inzwischen in Bonn lebende Mann eine Entschädigung in Höhe 30.000 Euro beantragt. Die stehe ihm nach dem Strafrechtsentschädigungsgesetzt eigentlich zu.

Das Oberlandesgericht bestätigte nun aber ein Urteil des Bonner Landgerichts, wonach der 44-Jährige seine Haft durch sein Geständnis selbst verschuldet habe. Deshalb stehe ihm keine Haftentschädigung zu.

Ungeklärt ist bis heute das Schicksal der Ehefrau. Sie gilt seit September 2012 als vermisst.

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