Prozess vor dem Bonner Landgericht 42-Jährige verliert Streit um Eizellen

Bonn · Die 42-jährige Frau, die ihren Ex-Freund mit gerichtlicher Hilfe zur Herausgabe ihrer mit seinem Samen befruchteten Eizellen zwingen wollte, hat ihren Kampf verloren: Das Bonner Landgericht wies ihre Klage am Mittwoch ab und erklärte, der Mann habe seine Einwilligung zur Fortführung der künstlichen Befruchtung rechtswirksam widerrufen.

 Die Eizellen der Bonner Klägerin wurden auch, wie hier auf dem Foto, in einer Kinderwunschpraxis für die künstliche Befruchtung präpariert. Nach dem jüngsten Urteil müssten sie vernichtet werden.

Die Eizellen der Bonner Klägerin wurden auch, wie hier auf dem Foto, in einer Kinderwunschpraxis für die künstliche Befruchtung präpariert. Nach dem jüngsten Urteil müssten sie vernichtet werden.

Foto: picture alliance / dpa

Die Fragen, um die es in dem Verfahren vor der 1. Zivilkammer ging, lauteten: Wem gehören die beiden befruchteten Eizellen, die seit mehr als einem Jahr in einer Düsseldorfer Kinderwunschklinik auf Eis liegen? Und darf der Samenspender die gemeinsam begonnene künstliche Befruchtung abbrechen?

Wie so häufig verbirgt sich hinter dem Fall, der bundesweit auch in der juristischen Welt viel Beachtung findet, eine menschlich tragische Geschichte.

Denn die heute 42-Jährige wollte im vergangenen Jahr unbedingt ein Kind von dem Mann, den sie liebte, doch der hatte sich nach vier Kindern mit seiner Ehefrau sterilisieren lassen und wollte keinen weiteren Nachwuchs. Doch dann willigte er seiner Freundin zuliebe doch in eine künstliche Befruchtung ein.

Operativ entnommenes Sperma

Der Frau wurden reife Eizellen entnommen und im Labor mit dem operativ entnommenem Sperma ihres Freundes befruchtet. Zwei Zellen setzten die Ärzte ihr im August 2015 ein, zwei weitere wurden in Stickstoff eingefroren für den Fall, dass es mit der Schwangerschaft nicht klappen sollte. Tatsächlich schlug der Versuch fehl.

Und einen zweiten verhinderte der Mann: Während die Frau beruflich in Amerika war, machte er von seinem zuvor notariell vereinbarten Widerrufsrecht Gebrauch und zog bei der Klinik seine Einwilligung zur Weiterkultivierung und zum Transfer der befruchteten Eizellen zurück. Er wollte kein gemeinsames Kind mehr.

Fassungslos nach Anruf in der Kinderwunschklinik

Die Frau erfuhr von seinem Widerruf erst durch einen Anruf in der Klinik und war fassungslos. Und beschloss ihren Kinderwunsch und ihre vielleicht letzte Chance, ihn zu verwirklichen, vor Gericht zu erkämpfen. Ihre Argumente: Nach der einvernehmlichen Befruchtung der Eizellen mit seinem Samen habe ihr Ex-Freund kein Recht mehr auf Widerruf.

Denn wäre die Befruchtung auf natürlichem Wege erfolgt, hätte er seine Einwilligung auch nicht mehr zurückziehen können, und deshalb unterliege der Fortgang des Verfahrens ab der Befruchtung nur noch dem Persönlichkeitsrecht der Frau.

Eine Auffassung, die das Gericht bei allem Verständnis für die 42-Jährige nicht teilte. Und deren Klage nun abwies. Denn, so die Kammer in ihrem Urteil: Das Widerrufsrecht war vertraglich vereinbart und galt, solange noch kein erfolgreicher Transfer stattgefunden hat. Damit, so das Gericht, war der Widerruf des Mannes rechtmäßig.

Das bedeutet: Die auf Eis liegenden Eizellen müssen vernichtet werden. Es sei denn, die Frau geht gegen das Urteil vor und erreicht in einer weiteren Instanz ein anderes Ergebnis.

AZ: LG Bonn 1 O 42/16

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