Vor Bonner Landgericht verurteilt 36-Jähriger stiehlt Handy und droht Opfer mit Messer

BONN · Das Bonner Landgericht hat einen 36-Jährigen wegen schweren räuberischen Diebstahls verurteilt. Er wollte mit dem gestohlenen Handy per Facebook Kontakt mit seiner Familie halten.

 Gelegenheit macht Diebe. Damit das Smartphone nicht so leicht aus der Handtasche geklaut werden kann, rät die Polizei zu Reißverschlüssen und auch dazu, die Tasche mit der Öffnung zum Körper zu tragen.

Gelegenheit macht Diebe. Damit das Smartphone nicht so leicht aus der Handtasche geklaut werden kann, rät die Polizei zu Reißverschlüssen und auch dazu, die Tasche mit der Öffnung zum Körper zu tragen.

Foto: Karolin Krämer/dpa-tmn

Die sozialen Medien sind für viele Menschen fast unentbehrlich geworden: Einem 36 Jahre alten Rumänen war die Nutzung von Facebook offenbar sogar so wichtig, dass er einem Landsmann das Handy wegnahm und es mit einem Messer verteidigte, als es der Besitzer zurückforderte. Lange nutzen konnte er das gestohlene Gerät allerdings nicht; er wurde Stunden nach dem Raub verhaftet.

Wegen besonders schweren räuberischen Diebstahls wurde der Angeklagte nun vor dem Landgericht zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Am Abend des 24. Mai war der gelernte Kfz-Mechaniker und Schlosser mit einem Landsmann, den er einige Tage zuvor im Kölner Obdachlosenmilieu kennengelernt hatte, auf der Kennedybrücke Richtung Beuel unterwegs.

Oberhalb der „Rheinlust“ war der gemeinsame Weg aber schon zu Ende. Obwohl es nicht besonders wertvoll war, entwendete der 36-Jährige seinem drei Jahre jüngeren Begleiter das Mobiltelefon. Mit der aufgespielten Facebook-App, wollte er künftig Kontakt zu seiner Familie halten.

Offenbar, weil der Besitzer der Argumentation nicht vollständig folgen und das Gerät zurückhaben wollte, zückte der unter Heimweh leidende Dieb ein Messer mit einer 7,6 Zentimeter langen Klinge. Da das Opfer um Hilfe rief und die Auseinandersetzung nicht unbeobachtet blieb, flüchtete der Räuber mitsamt seinem neuen Kommunikationsmittel, konnte aber noch in der Nacht in Tatortnähe festgenommen werden.

Alkohol, Drogenkonsum und Heimweh

Das Handy wurde sichergestellt, dessen Besitzer blieb allerdings trotz Nachforschungen unauffindbar. Facebook sei der einzige Kommunikationskanal zu seiner Frau und den beiden neun und zwölf Jahre alten Kindern in der rumänischen Heimat, gab der Angeklagte während des Verfahrens an. Offenbar spielten außer Heimweh aber auch Alkohol und Drogen bei der Tat eine gewisse Rolle: 1,9 Promille Alkohol schrieb die Polizei zwei Stunden nach dem Raub ins Protokoll.

So richtig waren die Zukunftspläne des Mannes, der im Dezember 2017 zum Arbeiten nach Deutschland gekommen war, nie aufgegangen. Ziel sei es gewesen, hierzulande mehr als die vier- bis fünfhundert Euro zu verdienen, die in seiner Heimat monatlich auf dem Lohnzettel standen. Jobs in Gärtnereien, in einer Firma, für die er Kabel verlegte, oder als Fliesenleger scheiterten allerdings aus verschiedenen Gründen immer wieder. Dabei dürfte auch Drogenkonsum eine Rolle gespielt haben.

Der Angeklagte gab an, neben Alkohol seit seinem 15. Lebensjahr regelmäßig Joints geraucht und hin und wieder auch Kokain konsumiert zu haben. Die wenig drakonische Strafe verdankt er seinem Geständnis und der Tatsache, dass das Diebesgut von relativ geringem Wert war. Seine nach der Untersuchungshaft in der JVA Siegburg wiedererlangte Freiheit, will er nun nutzen, um den Drogen abzuschwören und zu seiner Familie zurückzukehren.

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