Urteil am Amtsgericht Bonn 30-Jähriger verletzte Freund mit Schüssen ins Bein

Bonn · Mit zwei Schüssen verletzte ein 30-Jähriger im März seinen 32-jährigen Freund. Das Bonner Amtsgericht hat den Täter jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung zu 15 Monaten Haft mit Bewährung verurteilt.

 Justitia ist die Göttin der Gerechtigkeit.

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Foto: dpa

Zwei Schüsse fielen im März mitten in der Nacht auf dem Pausenhof einer Grundschule in Rüngsdorf und trafen einen 32-Jährigen in den Unterschenkel. Das Bonner Schöffengericht verurteilte einen 30-Jährigen, der die Schüsse abgegeben hatte, jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung und unerlaubten Waffenbesitzes zu milden 15 Monaten Haft mit Bewährung.

Damit hatte in der Nacht im März keiner gerechnet. Auch nicht der 32-Jährige, der einen der beiden Schüsse in den Unterschenkel bekam. „Ich dachte erst an eine Schreckschusspistole“, erinnerte sich der Zeuge jetzt vor dem Bonner Amtsgericht. „Aber dann merkte ich etwas am Bein, habe eine Patrone gefühlt. Als ich die Hose hochgezogen habe, sah ich das Blut.“ Der 30-jährige Freund und Schütze stand keine zwei Meter von ihm entfernt. Wegen einer Kleinigkeit hatten sie sich gestritten, aber der 30-Jährige sei in dieser Nacht „hochaggressiv, fast hysterisch“ gewesen.

Gerangel auf dem Schulhof

So kamen sie auf dem Schulhof ins Gerangel, zwei weitere Freunde hielten sich fern, um nichts eskalieren zu lassen. Aber dann die Schüsse. Der Vater einer kleinen Tochter zeigte sich im Prozess zerknirscht: Er könne nicht verstehen, was in ihm vorgegangen sei. Auch nicht, wie die halbautomatische Kurzwaffe, für die er keinen Waffenschein hat, in seine Hosentasche gekommen ist. Der Angeklagte sprach auch von Filmriss. Denn am Abend zuvor sei er auf einer Geburtstagsparty gewesen, wo er viel getrunken und auch Drogen zu sich genommen hatte.

Bei dem Streit war es um Nichts gegangen: Der Angeklagte hatte sich aufgeregt, dass der Kumpel – um das Akku seines Radios zu laden – auf seinen Balkon im Parterre gestiegen und die Außensteckdose genutzt hatte. Er hatte es zuvor verboten, genauer: Er hatte behauptet, da liege kein Strom drauf. Was aber nicht stimmte. Als er erfuhr, dass sein Verbot missachtet worden war, zog der Angeklagte nachts gegen 4.20 Uhr los, trommelte gegen die Tür des Freundes und stellte ihn zur Rede. Weil der 30-Jährige so brüllte und außer sich war, gingen die beiden – um das ganze Viertel nicht aufzuwecken – zunächst vor die Haustür, schließlich zur Andreasschule.

Opfer geht nachts nicht mehr raus

Der Schrecken bei dem 32-Jährigen sitzt bis heute tief: Aus dem Schlaf wache er immer noch schweißgebadet auf, auch gehe er nachts nicht mehr raus. Er plane sogar, aus dem Viertel wegzuziehen. Nach dem Schuss musste er operiert werden, war auf einen Rollstuhl angewiesen, später auch auf Krücken. „Ich kann bis heute nicht fassen, was da passiert ist.“

Das Urteil des Schöffengerichts fiel nicht zuletzt deshalb milde aus, weil der Gutachter den Täter in dieser Nacht für eingeschränkt schuldfähig hielt. Dem Ex-Freund muss er als Bewährungsauflage 1500 Euro Schmerzensgeld zahlen. Sein Mandant habe vor Gericht „großes Glück“ gehabt, so sein Verteidiger Sebastian Holbeck nach dem Urteil. Es wurde sofort rechtskräftig.

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