Urteil in Bonn 23-Jähriger drohte mit Anschlag „wie in Paris“

Bonn · Sein aggressiver Auftritt gegenüber Polizeibeamten bringt einen 23-Jährigen nun erneut hinter Gitter: Fünf Monate Haft ist die Antwort der Justiz auf das. was der Angeklagte sich am 19. Dezember leistete.

 Wegen seines aggressiven Auftritts gegenüber Polizeibeamten muss ein 23-Jähriger erneut hinter Gitter.

Wegen seines aggressiven Auftritts gegenüber Polizeibeamten muss ein 23-Jähriger erneut hinter Gitter.

Foto: dpa

„Verpisst euch, sonst Paris“, drohte er zwei Bundespolizisten am Bonner Hauptbahnhof nur drei Wochen nach den verheerenden Anschlägen in der französischen Hauptstadt.

Die beiden Beamten gingen in jener Nacht wie so oft Streife im Tunnel unter dem Bahnhof, als der 23-Jährige gegen 3.30 Uhr mit einigen anderen vor ihnen herlief. Sie hätten ihn zunächst gar nicht weiter beachtet, erklärt einer der Polizisten als Zeuge vor dem Strafrichter.

Doch dann habe sich der 23-Jährige immer wieder nach ihnen umgedreht und sie als „Scheißbullen“ beschimpft. Und sie hätten wohl auch nichts unternommen, wenn der 23-Jährige ihnen nicht plötzlich mit einem Anschlag wie in Paris gedroht hätte.

„Da ist uns der Geduldsfaden gerissen“, sagt der Beamte, „denn was zu weit geht, geht zu weit. Das konnten wir ihm nicht durchgehen lassen nach dem, was drei Wochen zuvor in Paris passiert war.“ Vor allem , so der Beamte „war das auch ziemlich ernst, wie er das sagte“.

Und einige Leute in der Nähe hätten es auch gehört. Deshalb hätten sie den 23-Jährigen, der eindeutig nach Alkohol gerochen habe, mit zur nächsten Wache genommen und ihn angezeigt. Er habe auch keinen Widerstand geleistet, sich aber über alles lustig gemacht und sei schließlich lachend in ein Taxi gestiegen.

Spätestens vor Gericht vergeht dem 23-Jährigen das Lachen. Denn wie sich herausstellt, ist er alles andere als ein unbeschriebenes Blatt: Als Jugendlicher wurde er bereits straffällig und 2012 wegen gefährlicher Körperverletzung von der Jugendstrafkammer hinter Gitter geschickt.

Nachdem er den Rest der Strafe auf Bewährung erlassen bekam, schlug er wieder zu und prügelte auf einen Taxifahrer ein. Dafür wurde er am 30. Januar 2015 zu sieben Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt, was in der Berufung jedoch in eine Bewährungsstrafe umgewandelt wurde.

Nun aber erhält er keine Bewährung mehr. Denn Strafrichter Dirk Hackler stellt ebenfalls fest: „Eine solche Äußerung kurz nach einem Ereignis wie in Paris geht gar nicht.“ Außerdem sei die Sozialprognose des Angeklagten denkbar schlecht. Nun muss der 23-Jährige wegen Beleidigung und versuchter Nötigung erneut ins Gefängnis.

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