Landgericht Bonn 19-Jähriger stach dreimal zu

Bonn · Die Bonner Staatsanwaltschaft hat einen 19-Jährigen wegen versuchten Mordes angeklagt. Der junge Mann hat laut Anklage am 28. August 2016 in Poppelsdorf mit einem Klappmesser auf einen 33-Jährigen eingestochen und diesen lebensgefährlich verletzt.

Wie der Sprecher des Bonner Landgerichts, Bastian Sczech, am Freitag mitteilte, habe der Angeklagte das Opfer aus nichtigem Anlass töten wollen. Ein erkennbares Motiv gab es laut Anklage nicht. Der 33-Jährige, der in einer Dönerbude arbeitete, soll von dem 19-Jährigen angegriffen worden sein, weil ein Kumpel dort Hausverbot hatte. Als das spätere Opfer ihn mit dem Wort „Junge, lass mal!“ etwas beschwichtigen wollte, soll der Angeklagte komplett ausgerastet sein: „Warum nennst Du mich Junge, ich kann Dich umbringen!“

Die Begegnung gegen 2.50 Uhr am Poppelsdorfer Platz hatten einige Zeugen miterlebt. Sie sollen noch versucht haben, den aufgebrachten jungen Mann festzuhalten. Aber der war laut Anklage so in Rage, dass er sich losreißen konnte und schließlich frontal angriff. Mit drei Messerstichen wurde das Opfer lebensbedrohlich getroffen: Einer der Stiche perforierte den Herzbeutel des 33-Jährigen, ein weiterer verletzte seine Lunge, und auch der dritte Stich in die Brust hätte tödlich sein können. Trotz seiner schweren Verletzung war das Opfer zunächst noch nach Hause gegangen. Dann aber sei ihm komisch geworden: Mit letzter Kraft soll er selbst den Krankenwagen gerufen haben. Nur durch eine Notoperation konnte der Schwerverletzte gerettet werden.

Wegen der niederen Motive, so der Ankläger, sei der Messerangriff ein Mordversuch. Der Angeklagte, der seit seiner Festnahme in Untersuchungshaft sitzt, war schon einmal wegen Körperverletzung aufgefallen. Das Amtsgericht Bonn hatte ihn zu einem Freizeitarrest verurteilt. Jetzt muss der 19-Jährige mit bis zu zehn Jahren Jugendstrafe rechnen. Der Prozess findet demnächst vor dem Jugendschwurgericht statt.

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