Zum Sex gezwungen 17-Jähriger vergewaltigte 16-Jährige auf Disco-Toilette

Bonn · Jugendstrafkammer glaubt dem Opfer und verurteilt den Angeklagten zu einer Bewährungsstrafe und 200 Sozialstunden.

Was als netter Flirt mit einem 17-jährigen Bonner in einer Kölner Disco begonnen hatte, wurde für eine 16-jährige Schülerin zum Alptraum: Der junge Mann zerrte sie in die Herrentoilette und vergewaltigte sie dort in einer Kabine. Davon ist die 2. Bonner Jugendstrafkammer am Ende des Prozesses gegen den Bonner überzeugt und verurteilte den heute 18-Jährigen zu 17 Monaten Haft auf Bewährung und 200 Sozialstunden. Das teilte das Bonner Gericht gestern mit. Der Prozess gegen den Bonner Schüler fand wegen dessen Minderjährigkeit zur Tatzeit an dessen Wohnort und unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Wie es gestern hieß, beteuerte der junge Mann auf der Anklagebank bis zum Schluss, er habe dem Mädchen keine Gewalt angetan, vielmehr sei alles einvernehmlich geschehen. Doch die Jugendstrafkammer glaubte der 16-jährigen Jugendlichen, die im Zeugenstand dem Gericht zufolge einen ausgesprochen glaubwürdigen Eindruck gemacht und keine Belastungstendenzen gezeigt hatte. Sie schilderte, wie sie mit zehn Klassenkameradinnen am Abend des 13. September vergangenen Jahres die Disco besucht, den 17-Jährigen kennengelernt und sehr nett gefunden habe.

Die Polizei sicherte DNA-Spuren des Angeklagten am Opfer

Man habe auch "geknutscht", doch zu mehr sei sie nicht bereit gewesen, was sie ihm auch gesagt habe. Dennoch habe er sie schließlich in die Kabine der Herrentoilette gezogen, die Tür verriegelt und sie vergewaltigt. Sie sei wie eingefroren gewesen und habe auch nicht geschrien.

Wie verstört sie anschließend war, beschrieb eine Freundin im Zeugenstand. Erst als sie die 16-Jährige gefragt habe, was denn los sei, habe die gesagt, was passiert sei, gezittert und geschluchzt. Aber zur Polizei habe die 16-Jährige nicht gewollt, sondern sich nur vom Freund der Mutter abholen lassen. Die Polizei war trotzdem kurze Zeit später auf den Plan getreten. Denn die Freundinnen des Opfers waren so empört und übten einen solchen Druck auf die Freunde des Angeklagten aus, dass sich einer von ihnen für den Angeklagten entschuldigte, was die Mädchen mit dem Handy aufnahmen. Dabei kam es zu einem solchen Tumult, dass die Polizei gerufen wurde. Als die erfuhr, was passiert war, ermittelte sie sofort und sicherte auch DNA-Spuren des Angeklagten am Opfer.

Das Gericht stellte am Ende eine besondere Schwere der Schuld des Angeklagten fest: Er habe sein Opfer zu besonders erniedrigenden Sexualpraktiken gezwungen.

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