Gegen Wildes Parken am WCCB „Platz der Vereinten Nationen“ ist Privatgelände

Bonn · Rund um das World Conference Center Bonn lässt die städtische Betreiberfirma jetzt Knöllchen verteilen. Möglich macht das eine Änderung der Eigentumsverhältnisse beim Platz der Nationen. Der ist jetzt Privatgelände.

Rund um das WCCB sind neue Parkschilder aufgestellt.

Rund um das WCCB sind neue Parkschilder aufgestellt.

Foto: Benjamin Westhoff

Das wilde Parken auf dem Platz der Vereinten Nationen zwischen dem Marriott-Hotel, ehemaligen Bundesratsgebäude und dem World Conference Center Bonn (WCCB) war Michael Kleine-Hartlage schon lange ein Dorn im Auge. Oft wurden Fahrzeuge so abgestellt, dass im Notfall für Feuerwehr und Rettungswagen kaum ein Durchkommen gewesen wäre, berichtet der Geschäftsführer der BonnCC GmbH, die das WCCB managt. Jetzt herrscht aus seiner Sicht wieder mehr Ordnung auf dem Platz. Die Firma, die im Auftrag der BonnCC das nahe gelegene WCCB-Parkhaus betreibt, bewirtschaftet jetzt auch diese Fläche und hat entsprechende Schilder aufgestellt.

Danach dürfen ab sofort nur noch Anlieger und Besucher des WCCB und des Hotels auf den Platz der Vereinten Nationen fahren und ihr Auto dort zum Ein- und Aussteigen oder zum Be- und Entladen höchstens eine halbe Stunde abstellen, erklärte Kleine-Hartlage. Wer sich nicht an die neue Parkordnung hält, muss ein Knöllchen zahlen. „Das ist jetzt so geregelt, wie es auch viele Einkaufszentren praktizieren“, sagte er.

Möglich machte es eine Änderung der Eigentumsverhältnisse beim Platz der Nationen: Bereits 2014, so erklärte Vize-Stadtsprecher Marc Hoffmann, sei die Straße Platz der Vereinten Nationen „straßenrechtlich“ eingezogen worden. Heißt: Der Platz ist keine öffentlich gewidmete Verkehrsfläche mehr, sondern Privatgrundstück der Stadt. Für die Öffentlichkeit ist im Bebauungsplan nur ein Gehrecht eingetragen, sagte Hoffmann. Allerdings gelte auf dem Platz nach wie vor die Straßenverkehrsordnung, eben weil die Öffentlichkeit dort zugelassen sei. Fahrzeuge dürften den Platz nur in Schrittgeschwindigkeit befahren.

Platz ist Teil des Betriebs des WCCB

Da mit der Übergabe des Erweiterungsbaus des WCCB zum 1. November 2016 der Stadttochter BonnCC GmbH auch der Platz der Vereinten Nationen zum Betrieb überlassen worden sei, sei der Platz der Vereinten Nationen nun auch Teil des Betriebs des WCCB. „Sie hat daher das Recht, das Parken dort in ihrem Sinne zu regeln“, sagte Hoffmann.

Keine Auswirkung hat die Änderung Hoffmann zufolge auf die Genehmigung von Demonstrationen. Ebenso müssten temporäre Aufbauten, wie sie bei größeren Veranstaltungen im WCCB Standard geworden sind, bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt werden. Wie berichtet, reicht der Akkreditierungsbereich im WCCB aufgrund erhöhter Sicherheitsanforderungen nicht mehr aus, so dass zusätzlich Zelte oder Container für die Sicherheitsschleusen aufgestellt werden müssen.

Aus diesem Grund hatte die Polizei am Freitag, als rund 3500 Bayer-Aktionäre auf ihrer Hauptversammlung im WCCB die Fusion mit dem umstrittenen amerikanischen Saatgut- und Pflanzenschutzkonzern Monsanto berieten, eine Demonstration von Bayer-Gegnern auf dem Platz der Vereinten Nationen verboten. Die Gegner hatten darauf von einer „illegalen Bayer-Bannmeile“ gesprochen, weil die Stadt Bonn dem Konzern im März die Genehmigung für eine Absperrung des Platzes erteilt hatte. Mit zwei Eilverfahren gegen das Platzverbot und gegen die Absperrung unterlagen die Demonstranten indes beim Verwaltungsgericht Köln, ebenso mit ihrer Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht.

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