Räuberpaar vor Bonner Amtsgericht Überfall auf Behinderten bringt Paar hinter Gitter

Bonn · Die Angeklagten folgten dem hilflosen Opfer zu dessen Wohnung und raubten ihn aus. Der Richter spricht von „besonders übler Tat“.

 Amtsgericht verurteil Räuber-Paar zu zwei Jahren und vier Monaten Haft.

Amtsgericht verurteil Räuber-Paar zu zwei Jahren und vier Monaten Haft.

Foto: Benjamin Westhoff

Das Paar auf der Anklagebank hat sich für seinen Überfall ein ganz besonders hilfloses Opfer ausgesucht: Der Mann, den sie offenbar regelrecht ausgekundschaftet hatten, ist körperlich und geistig behindert. Und er hatte keine Chance, als der 38-jährige Angeklagte und dessen 25-jährige Lebensgefährtin ihn am 30. August 2016 bis zu seiner Wohnung verfolgten, dort auf dem Bett festhielten und ausraubten. Dafür müssen die beiden nun hinter Gitter.

Im Prozess vor dem Amtsgericht bestreiten die beiden zwar die Tat, doch die Aufregung des Opfers beim Anblick des Paares spricht für das Gericht Bände, vor allem als der 51-Jährige aufgeregt erklärt: „Er ist es, sie ist es.“

Was er und sie ihm laut Anklage antaten: Die 25-jährige Mutter von drei Kindern, von denen zwei in Heimen leben, setzte sich am 23. August zu dem 51-Jährigen auf eine Bank in der Nähe von dessen Behindertenwerkstatt, und versuchte da schon, an sein Geld zu kommen: Sie griff nach dem Portemonnaie in der offenen Bauchtasche des Mannes. Doch der schloss die Tasche schnell, und sie machte sich davon.

Polizei schickt das Opfer weg

Eine Woche später passierte es dann: Das Paar folgte dem Behinderten bis zu dessen Domizil in einer Anlage für betreutes Wohnen, und als der 51-Jährige seine Wohnungstür aufschloss, stießen die beiden den Mann hinein und schlossen die Tür. Dann drängten sie den 51-Jährigen ins Schlafzimmer, fixierten ihn auf dem Bett, und die 25-Jährige nahm ihm 55 Euro aus der Bauchtasche. Dann flüchtete das Paar. Der Behinderte ging zur Polizei – und wurde erst einmal weggeschickt mit den Worten: Er solle am nächsten Tag noch mal kommen. Das tat er und erkannte auf Fotos die Angeklagten wieder.

Wie er erklärte, habe ihn die 25-Jährige schon vorher angesprochen und versucht, ihm 20 Euro aus der Hand zu nehmen. Doch diese Tat konnte nicht aufgeklärt werden. Dafür ist das Gericht am Ende des Prozesses sicher: Es waren die beiden Angeklagten, die den 51-Jährigen am 30. August ausraubten. Einen Mann, der als friedlich, gutmütig und „grundehrlich“ beschrieben wird – und völlig unfähig zu lügen.

Wegen Raubes und versuchten Diebstahls verurteilt das Gericht beide zu zwei Jahren und vier Monaten Freiheitsentzug und stellt im Urteil fest: „Es ist eine ganz besonders üble Tat, einen Behinderten, das schwächste Glied in der Gesellschaft, in dessen eigener Wohnung auszurauben.“ Denn gerade das Zuhause stelle einen besonders geschützten Raum dar. Beide Angeklagte sind bereits vorbestraft: er wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung, sie wegen Betruges. Die Verurteilung akzeptieren sie nicht und gehen in Berufung.

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