Angebot in Wohnsiedlung Ärger um Prostitution in Bonner Wohngebiet

Bonn · Ein "Escortservice" preist im Internet die Dienste von Damen an. Sie arbeiten in einer kinderreichen Bonner Wohnsiedlung in einem Wohnhaus. Die Stadt hat eine Beschwerde darüber erhalten und auch das vermietende Wohnunternehmen will die Lage prüfen.

Es ist ein scheinbar ganz normales Mehrfamilienhaus mitten in einer ganz normalen Wohnsiedlung in Bonn. Kinder spielen vor der Tür, viele Familien sind hier zu Hause. Doch die Google-Suche nach genau dieser Adresse (dem GA bekannt) zeigt noch ein anderes Bild: Ein „Escortservice“ preist die Dienste hier arbeitender Frauen an. Zwei oder drei asiatische Damen, so heißt es, seien immer anwesend.

Dass dort Freier ein- und ausgehen, bekommen nach GA-Informationen auch die vor dem Haus spielenden Kinder mit. Und es soll auch schon vorgekommen sein, dass Freier auf die falsche Klingel drücken. Seit über einem Jahr soll das schon so gehen. Erst kürzlich wurde die Polizei gerufen und kontrollierte das Haus. „Dabei ergaben sich jedoch keine Hinweise auf illegale Prostitution“, heißt es bei der Polizeipressestelle auf Anfrage.

Der Stadt Bonn ist dieser Betrieb ebenfalls bekannt. Sie hat eine entsprechende Beschwerde erhalten. Nach Angaben des städtischen Presseamtes werde derzeit geprüft, ob es sich bei dem Etablissement um eine erlaubnispflichtige oder erlaubnisfreie Prostitutionsstätte handelt.

Zur Erklärung: Solange die Prostitution in einer Wohnung oder einem sogenannten Studio ausschließlich durch den Inhaber ausgeübt wird, ohne dass eine weitere Person als Betreiber wirtschaftlichen Nutzen aus der Prostitutionsausübung zieht, muss dafür keine Erlaubnis erteilt werden. „Denn der Wohnungsinhaber zieht keinen Nutzen aus der Prostitution anderer“, so die Stadt.

Wann die Erlaubnispflicht entsteht

Anders sehe es hingegen aus, wenn sich ein Betrieb beispielsweise als Sauna- oder FKK-Club bezeichne und dort mit Wissen des Betreibers Prostituierte tätig werden: „Die Erlaubnispflicht entsteht hierbei dadurch, dass der Betreiber die Nutzung der Prostitutionsstätte maßgeblich steuert und damit einen wirtschaftlichen Nutzen aus der Prostitution anderer zieht“. Das kann etwa durch die Akquise von Prostituierten als Nutzerinnen, durch zeitliche Planung der Nutzung oder durch Festlegung von Betriebszeiten geschehen.

Sollte sich der Betrieb unter der dem GA bekannten Adresse als erlaubnispflichtig herausstellen, so muss er bis zum 1. Oktober dieses Jahres gewerberechtlich angezeigt werden. Im Nachgang müsste bis zum 31. Dezember 2017 ein Antrag für die Erlaubnis erfolgen. Das sieht das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) vor. Nach aktuellem Stand liegt für den Betrieb laut Stadt weder eine Gewerbeanmeldung, noch Angaben im Sinne des Gesetzes vor. Ob das auch zukünftig so bleiben kann, werden die weiteren Untersuchungen der Stadt zeigen.

Darüber hinaus prüft das Bauordnungsamt, ob das Gewerbe über einen Bauantrag genehmigt werden muss und ob die Nutzung der Wohnung für das Gewerbe zulässig ist. „Das hängt davon ab, welches Gewerbe vor Ort laut Bebauungsplan zulässig ist. Sollte es keinen solchen Plan geben, muss abgewogen werden, inwiefern diese freiberufliche Tätigkeit – im Falle der Wohnungsprostitution handelt es sich um eine Art Vergnügungsstätte – mit dem Umfeld vereinbar ist“, erklärt das Presseamt.

Vonovia liegt viel an "zeitnaher Klärung"

Das vermietende Wohnunternehmen des Hauses, die Vonovia, sagt zu dem Fall auf GA-Anfrage, dass es über das Haus eine Meldung gebe: „Wir haben Anwohnern ein Lärmprotokoll ausgehändigt. Das ist auch eine sinnvolle Sache, denn wir müssen eine Belastbarkeit herstellen. Prostitution ist ja keine Beschwerdekategorie im klassischen Sinne. Ansonsten haben wir aber keine Meldungen erhalten,“ so Pressesprecher Max Niklas Gille. „Uns liegt viel daran, zeitnah zu klären, was dort tatsächlich geschieht. Dazu haben wir uns jetzt mit dem Ordnungsamt der Stadt in Verbindung gesetzt“, fährt er fort.

In dem betreffenden Haus gebe es drei Wohnungen, von denen zurzeit zwei leerstehen. „Die dritte ist an einen Mann vermietet“, so Gille. „Wir gehen mit dem Thema sehr sensibel um und möchten schnell wieder Ruhe und Ordnung herstellen. Vor allem ist es verständlich, dass Kinder mit so einem Thema nicht in Verbindung kommen sollen. Sollte die Prüfung ergeben, dass die Situation vor Ort tatsächlich so ist, passt das nicht zum Mietvertrag und wir werden die entsprechenden Schritte einleiten“, sagt der Sprecher.

GA-Informationen zufolge finden sich noch zwei ähnliche Betriebe mitten in Wohngebieten in der Stadt. Für sie gilt dem Presseamt zufolge dasselbe.

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