Räumungsklage Pferdesalbe stinkt Bonner Vermieterin gewaltig

BONN · Mehr als 50 Jahre lebt er in seiner Wohnung im ersten Obergeschoss eines Hauses auf der Wurzerstraße. Jetzt soll ein 82-Jähriger plötzlich ausziehen. Seine ebenfalls hoch betagte Vermieterin (88) hat Räumungsklage gegen den Mann eingereicht. Angeblich riecht der Senior unangenehm.

Nicht etwa mangelnde Körperhygiene soll der Grund für die Geruchsbelästigung sein. Vielmehr, so ließ die Klägerin durch ihren Anwalt vortragen, sei die von dem 82-Jährige benutzte Pferdesalbe die Quelle des Übels. Sie bekomme von dem erdölartigen Geruch des Gels Kopfschmerzen, so die Vermieterin.

Auch könne sie nachts nicht mehr ruhig schlafen vor lauter Sorge um ihr Drei-Parteien-Haus, in dem sie auch selbst lebt. Es seien sogar schon andere Mieter aufgrund der Geruchsbelästigung durch den Witwer ausgezogen.

Der alte Herr lebte ab 1960 zunächst mit seiner Frau und inzwischen seit 42 Jahren alleine in der Wohnung. Dass er etwa die Körperhygiene vernachlässigt, war im Gerichtssaal nicht feststellbar. Der 82-Jährige betonte im Verlauf des Rechtsstreits, es ergebe sich höchstens eine geringe Belästigung durch die Pferdesalbe. Schuld für den unangenehmen Geruch aus seinen vier Wänden seien eher die veralteten Sanitäranlagen.

Daraufhin fand im Juni 2013 ein Termin mit Mieter, Vermieterin und einem Sanitärunternehmen statt, woraufhin auch Installationen ausgetauscht wurden.

Als aber der Gestank, so die Klägerin, immer noch nicht abnahm, habe sie den langjährigen Mieter nach einer im Mai erfolgten Abmahnung im Juli dann fristlos gekündigt. Doch der 82-Jährige weigert sich, auszuziehen. Daraufhin reichte die Vermieterin Räumungsklage wegen nachhaltiger Störung des Hausfriedens ein.

Amtsrichter Nikolaus Alvino muss nun entscheiden, ob der Senior in seiner Wohnung bleiben darf oder sich tatsächlich auf seine alten Tage noch ein neues Domizil suchen muss. Dafür hat der Richter angekündigt, einen Sachverständigen hinzuziehen zu wollen.

Der ausgewiesener Experte, den die Industrie- und Handelskammer dem Gericht noch empfehlen muss, soll klären, wie schlimm die Geruchsbelästigung tatsächlich zum Kündigungszeitpunkt war. Ein Urteilstermin ist noch nicht bekannt.

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