Fotos Wissenswertes vor dem Wahltermin
Die Europawahl, die Kommunalwahlen und die Wahl des Integrationsrates finden in Bonn alle am Sonntag, 25. Mai 2014, statt.
Stichtag für die Wählerverzeichnisse ist der 20. April 2014 (Ostersonntag), der 35. Tag vor den Wahlen. Alle Wahlberechtigten, die an diesem Tag in Bonn gemeldet sind, werden ins Wählerverzeichnis eingetragen. Öffentlich ausgelegt - wie gesetzlich vorgeschrieben - werden die Wählerverzeichnisse vom 5. bis 9. Mai.
In Bonn wahlberechtigt für die Kommunalwahlen ist, wer am Wahltag Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt, das 16. Lebensjahr vollendet hat, am 16. Tag vor der Wahl in Bonn seine (Haupt-) Wohnung hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Die Stadt Bonn verschickt die Wahlbenachrichtigungen zwischen dem 23. April und dem 4. Mai. Jeder Empfänger kann anhand des Briefs sehen, für welche der anstehenden Wahlen er wahlberechtigt ist. Auf der Rückseite befindet sich außerdem ein Briefwahlantrag.
In den vier Bonner Stadtbezirken ist ab dem 22. April jeweils ein Wahlbüro eröffnet, wo Briefwahlanträge bearbeitet werden. Wählerinnen und Wähler können die Formulare direkt ausfüllen und so unmittelbar per Briefwahl ihre Stimme abgegeben. Standorte sind das Bonner Stadthaus und die drei Bezirksrathäuser.
Nach der Erstellung des Wählerverzeichnisses am 20. April kann die Briefwahl auch online auf www.bonn.de beantragt werden. Die Briefwahlunterlagen werden nicht vor dem 22. April verschickt.
Fragen beantworten die Mitarbeiter des Wahlamtes, das zu den Bürgerdiensten der Stadt Bonn gehört: Tel.: 0228/77 52 60 oder 77 38 42. E-Mail-Adresse: wahlen@bonn.de. Adresse: Berliner Platz 2, 53103 Bonn.