Versuch mit abziehbarer Folie Stadt legalisiert Parken in der Schallengasse

LENGSDORF · Wie oft sich Tobias Dresbach als Anwohner der Schallengasse in Lengsdorf schon über den zugeparkten Bürgersteig und die verbotswidrig parkenden Autos dort geärgert hat, wird er selbst kaum noch nachvollziehen können. Immer wieder wird die enge Straße so zugestellt, dass Passanten mitunter gar nicht mehr auf dem Gehweg an den Autos vorbei kommen.

 Die gelb abmarkierten Parkplätze in der Schallengasse wurden versuchsweise eingeführt.

Die gelb abmarkierten Parkplätze in der Schallengasse wurden versuchsweise eingeführt.

Foto: Roland Kohls

Für Dresbach, der deshalb das Aufhängen von Parkverbotsschilder angeregt hatte, war es deshalb eine Überraschung, was er dieser Tage sah: Die Stadtverwaltung hatte über Nacht mit gelber Farbe provisorisch mehrere legale Parkplätze abmarkiert - genau dort, wo sie vor kurzem noch Strafzettel verteilte, weil die Mindestbreite des Gehwegs nicht eingehalten wurde.

"Handelt die Stadt Bonn hier nach dem Motto: Wer oft genug verbotswidrig auf dem Gehweg parkt, bekommt diesen als Parkplatz?", fragte sich der Anwohner und kündigte an: "Ich werde die Umwandlung der Schallengasse als Fahrradstraße beantragen, da ich der Meinung bin, dass es in Bonn an innovativen Ideen der Verkehrsplanung fehlt." Statt zu versuchen, Autos möglichst aus der Stadt rauszuhalten, um diese für alle Menschen lebensfreundlicher zu gestalten, wird seiner Meinung nach "auf Rezepte von vor 50 Jahren zurückgegriffen", findet der Anwohner.

Das städtische Presseamt hörte im Straßenverkehrsamt nach und gab dazu die Auskunft: Die Markierung sei mit abziehbarer Folie erfolgt, da es sich um einen Versuch handele. "Es ist geplant, die Parkregelung einige Monate zu beobachten und alle eingehenden Anregungen auszuwerten, bevor entschieden wird, ob das so bleiben kann", hieß es dazu. Die Kosten würden aus dem Haushaltstitel Beschilderung und Markierung von Straßen gezahlt.

Was den von Dresbach monierten Mindestabstand angeht, der zwischen Haus und Parkplatz weniger als die erforderliche Breite von einem Meter betrage, weist die Stadt darauf hin: Dieser Abstand sollte eigentlich genau ein Meter sein. Gemessen werde dabei immer mittig der Linie und nicht an deren Rand, so wie es der Anwohner mit seinem Maßband tat.

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