Ärger über Dauerparker Anwohner des Finkenhofs klagen über Wohnanhänger

DUISDORF · Wer ist für welche Grünfläche zuständig? Und wann tut die Stadt endlich etwas gegen die dauerhaft die Parkbuchten blockierenden Wohnwagen in der Goerdeler Straße? Das sind Fragen, die seit einiger die Anwohner des Finkenhofs umtreiben.

 Über solche Wohnanhänger, das Foto entstand an der Goerdelerstraße, ärgern sich die Anwohner.

Über solche Wohnanhänger, das Foto entstand an der Goerdelerstraße, ärgern sich die Anwohner.

Foto: Stefan Knopp

Bei einer Ortsbegehung konfrontierten sie den Duisdorfer CDU-Stadtverordneten Christos Katzidis mit diesen Themen.

Sie beklagten, dass die öffentlichen Grünflächen an der Goerdeler Straße, der Karl-Leisner-Straße und anderen Straßen oft ungepflegt seien, und dass die Zuständigkeit dafür gerne zwischen Stadt und Wohnungsgesellschaften hin und her geschoben würde. Es würden Grasflächen nicht gemäht und Bäume und Hecken nicht geschnitten, so der Vorwurf.

Wer dafür verantwortlich ist, sei aber eindeutig geregelt, stellte Katzidis fest: So ist für den Finkenhofpark das Amt für Stadtgrün zuständig, das die Anlage wöchentlich pflegen solle, wobei einige Flächen mit Bäumen zum Stadtwald gehörten und von der Stadtförsterei bearbeitet würden. Das Amt kümmere sich auch um die Grünbereiche an Schule und Kindergarten, für die Reinigung seien Hausmeister zuständig.

Alle anderen Flächen fielen in den Verantwortungsbereich von Privatpersonen, Eigentümergemeinschaften oder die Deutsche Annington. Sofern die Wohnwagen Anwohnern gehörten, wären sie kein Problem, meinten die Anwohner. Allerdings sieht man dort auch immer mal wieder Fahrzeuge mit auswärtigen Kennzeichen. "Rein rechtlich dürften sie 14 Tage lang dort stehen", sagte Katzidis. Allerdings gebe es auch die Möglichkeit, die Wohnwagen regelmäßig zu verschieben. Deshalb sprach sich der Stadtverordnete dafür aus, "Schilder aufzustellen, um dauerhaftes Parken zu verhindern" oder nur Autos das Parken zu erlauben.

Solche Schilder zu installieren, scheint laut Presseamt "aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht nicht angezeigt". Stören würden die Wohnwagen auch nicht: Weder würden sie sehr nahe an angrenzenden Wohnhäusern stehen, so dass eine "unmittelbar störende Sichtbeziehung" bestehe, noch würden die Anhänger den fließenden Verkehr beeinträchtigen, teilt das Stadtordnungsamt mit. Dafür sei es auch nicht relevant, ob die Wohnwagen ein Bonner oder ein auswärtiges Kennzeichen führen.

Wenn die Zwei-Wochen-Frist nicht eingehalten würde, könne das Ordnungsamt das ahnden. Die Besitzer könnten die Fahrzeuge aber in der Tat bewegen und damit die Parkdauer wieder auf Null setzen. "Dieses Verhalten steht, wenn die Fristen eingehalten werden, der Straßenverkehrsordnung nicht entgegen", heißt es von der Stadt. Das bedeutet für die Anwohner, dass sich in dieser Angelegenheit wohl nichts ändern wird.

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