Prozess in Bonn Zeugen belasten Marc S. nach Duisdorfer Doppelmord schwer

Bonn · Im Schwurgerichtsprozess gegen den 47-jährigen Familienvater, der im September 2016 seine Frau und seinen Sohn in Duisdorf ermordet haben soll, traten am Dienstag mehrere Zeugen in den Zeugenstand. Sie belasteten den Angeklagten teilweise erheblich.

Der Mann auf der Anklagebank soll seinen eigenen elfjährigen Sohn und dessen Mutter in deren Wohnung in Duisdorf irgendwann zwischen dem späten Nachmittag des 16. und dem frühen Morgen des 17. September 2016 erdrosselt haben. Doch der 47-Jährige Marc S. bestreitet die Tat. Und so muss das Schwurgericht in diesem Indizienprozess klären, ob der Mann schuldig ist.

Doppelmord wirft die Staatsanwaltschaft dem 47-jährigen Bäckereifahrer vor und geht davon aus, dass er die Tat beging, um an die von seiner Lebensgefährtin in der Wohnung versteckten 15.000 Euro zu kommen. Denn Marc S. ist laut Anklage spielsüchtig, hatte hohe Schulden und immer wieder Streit mit der 47-jährigen Mutter seines Kindes, weil er auch auf ihre Kosten Geld verspielte. Das versteckte Geld hatte sich die Mutter vom Munde abgespart für ihr Kind, denn das litt seit Geburt an einer chronischen Darmerkrankung, war auf die Ernährung durch eine Magensonde angewiesen und pflegebedürftig.

Für die Aufklärung der Tat kommt es nun im Prozess auch auf die Zeitabläufe an dem Tatwochenende an, denn der Angeklagte erklärt, das Geld zwar am Freitag, 16. September, an sich genommen, danach jedoch die Wohnung der Lebensgefährtin, die nur eine Gehminute von seiner entfernt lag, nicht mehr betreten zu haben. Als Mutter und Sohn sonntags gefunden wurden, hatte er sich aus dem Staub gemacht. Mit einer Öffentlichkeitsfahndung war nach ihm gesucht worden, dienstags wurde er im Rotlichtviertel in Duisburg erkannt und gefasst.

Auseinandersetzung am Telefon

Vor allem eine Nachbarin aus dem Haus, mit der sich das Opfer angefreundet hatte, machte sich große Sorgen, als sie die 47-Jährige ab Freitagnachmittag nicht mehr erreichte. Wie sie dem Gericht nun schilderte, habe sie immer wieder angerufen, geklingelt und Nachrichten geschickt – vergeblich. Schließlich telefonierte sie sogar alle Krankenhäuser ab in der Annahme, dass der kranke Elfjährige vielleicht als Notfall hatte eingeliefert werden müssen. Und samstags alarmierte die Nachbarin die Polizei, doch die sah keine Gefahrenlage und zog wieder ab. Der 42-jährigen Nachbarin hatte die Mutter auch ihr Leid geklagt über das Verhalten des Angeklagten, dessen Spielsucht und die Unzuverlässigkeit im Umgang mit dem Sohn. Und wenige Stunden vor der Tat bekam die Zeugin eine Auseinandersetzung der beiden am Telefon mit.

Sonntags wurde erneut die Polizei gerufen, diesmal wurde die Tür aufgebrochen. Mutter und Sohn lagen tot und nahezu unbekleidet in der Wohnung. Wie weitere Zeugen nun schilderten, hatten sie den Angeklagten sehr wohl noch am Samstag, dem 17. September, am und im Haus des Opfers gesehen: Ein Nachbar sah Marc S. zwischen 12 und 14 Uhr dort vor der Haustür, eine 37-jährige Nachbarin sah ihn gegen 16.30 Uhr sogar aus dem Haus kommen, zu einem Zeitpunkt, als dort Mutter und Sohn laut Rechtsmedizin tot lagen.

Belastendes Material im Müll

Die Zeugin ist ganz sicher: Der 47-Jährige kam mit Mülltüten aus dem Haus, ging „zügig“ zum Müllcontainer, warf die Säcke hinein und ging wieder ins Haus. „Er sah mich und grüßte nicht, wie er es sonst immer tat“, sagte sie vor Gericht. Die Polizei fand später im Müll belastendes Material.

Dass der Angeklagte damals log, belegt die Zeugenaussage eines Nachbarjungen. Der schilderte, er habe am Abend des 17. September beim Angeklagten geklingelt und besorgt nach Mutter und Sohn gefragt. Der habe erklärt: Der Junge liege im Krankenhaus, und da wolle er jetzt auch hin. Dann sei er mit einer Reisetasche gegangen. Tatsächlich wurde der Angeklagte mehrfach am Samstag in Spielhallen von Kameras aufgenommen.

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