Duisdorfer Haus kann sich Sportangebot nicht mehr leisten Jugendzentrum soll für Sport zahlen

DUISDORF · Das verstehe, wer will: Stephan Kemper tut es nicht. Der Leiter des Jugendzentrums St. Martin in der Heilsbachstraße soll künftig eine Nutzungsgebühr bezahlen, wenn er mit den Kindern des Jugendzentrums eine städtische Sporthalle belegt.

 Viele verschiedene Aktionen veranstaltet das Jugendzentrum St. Martin mit den Besuchern. In den Osterferien gab es zuletzt ein Videoprojekt, für das die Jugendlichen eine Prügelei simulierten.

Viele verschiedene Aktionen veranstaltet das Jugendzentrum St. Martin mit den Besuchern. In den Osterferien gab es zuletzt ein Videoprojekt, für das die Jugendlichen eine Prügelei simulierten.

Foto: Roland Kohls

Wie das? Gerade erst hat die Ratskoalition sich doch darauf geeinigt, dass die Sportstättennutzungsgebühr für Vereine vom Tisch kommt und diese sich im Gegenzug stärker an der Instandhaltung, der Pflege und Reinigung der Anlagen beteiligen sollen. Auch die Karnevalsvereine werden von der Nutzungsgebühr befreit, nachdem sie sich beschwert haben.

Dafür scheint es jetzt die Jugendzentren zu treffen, die wie im Fall des Duisdorfer Hauses einen "ermäßigten Satz" von 7,50 Euro pro Stunde bezahlen sollen, wie Kemper dem GA sagte. "Die Konsequenz wird wohl sein, dass wir sehr zu unserem Bedauern keine Sportangebote mehr in der Halle für die Kinder und Jugendlichen anbieten können", sagte der Jugendleiter, der gerade erst vom TKSV mit dem "Duisdorfer Esel" ausgezeichnet worden war - als Wertschätzung seiner Arbeit, die er seit 20 Jahren macht.

Das Sport- und Bäderamt der Stadt Bonn hatte ihm lapidar mitgeteilt, dass die ausgesetzte Entgeltordnung mit sofortiger Wirkung wieder in Kraft gesetzt werde. Zu den Gruppen, die kostenlos die Hallen nutzen dürfen (Nutzergruppe A), darunter auch die Tanzsportgruppen der Karnevalsvereine, gehört das Jugendzentrum nicht. Es fällt statt dessen unter "gemeinnützige Organisationen" (Nutzergruppe B), die bezahlen sollen.

Und weiter heißt es da: "Wenn Sie Ihre bisherigen Nutzungszeiten nicht mehr in Anspruch nehmen wollen, dann bitte ich um kurze schriftliche Mitteilung beziehungsweise Rückgabe dieser Trainingszeiten. Ansonsten wird Ihnen die Nutzung der zugewiesenen städtischen Sportstätte ab dem 1. Juli 2015 quartalsmäßig in Rechnung gestellt."

Dass die Stadt es nun so darstellt, dass Jugendzentren wie auch schon früher etwas bezahlen müssen, ist laut Kemper so nicht richtig. "Die neue Entgeltordnung aus dem vorigen Jahr ist ja nie in Kraft getreten, weil sofort die Beschwerden kamen", sagt er.

Also habe das Jugendzentrum St. Martin in der Vergangenheit auch nie eine Nutzungsgebühr bezahlt. Ob das Erheben des Entgelts jetzt das letzte Wort ist? Das Duisdorfer Jugendzentrum sieht sich jedenfalls nicht in der Lage, 7,50 Euro für jede Hallensportstunde zu bezahlen. Hinzu kommt noch ein 20-prozentiger Heizkostenzuschlag in der Heizperiode, hat Kemper recherchiert: "Dadurch werden es dann tatsächlich neun Euro pro Stunde." Das klinge im ersten Moment zwar nicht viel. Wenn aber das Jugendzentrum nur zwei Stunden pro Woche eine städtische Sporthalle nutze, wären das pro Jahr mehr als 850 Euro.

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