Beschwerden beim Bonner Ordnungsamt Immer mehr Streit wegen freilaufenden Hunden

Duisdorf/Lessenich · Auf dem Meßdorfer Feld in Bonn Endenich kommt es immer wieder zu Konflikten zwischen Radfahrern und Spaziergängern mit freilaufenden Hunden. Das Problem ist aber, in der Regel besteht dort keine Anleinpflicht.

 Fußgänger und Hunde auf dem Meßdorfer Feld.

Fußgänger und Hunde auf dem Meßdorfer Feld.

Foto: Benjamin Westhoff

Als Naherholungsgebiet ist das Meßdorfer Feld zwischen Endenich, Duisdorf und Lessenich /Meßdorf beliebt bei Spaziergängern, Joggern, Walkern, Radfahrern und Hundefreunden. Nicht immer geht es bei der gemeinsamen Nutzung der Wege friedlich zu. Wer regelmäßig auf den Feldwegen unterwegs ist, kann des öfteren Auseinandersetzungen vor allem zwischen Passanten mit und ohne Hund beobachten. Häufig geht es um die Frage, ob die Vierbeiner angeleint sein müssen oder nicht.

So wie kürzlich im Fall einer Radfahrerin, die auf dem Weg nach Dransdorf über das Feld fuhr und in Höhe der ehemaligen Stadtgärtnerei plötzlich von einem freilaufenden Hund mittlerer Größe angesprungen wurde. Die Halterin stand einige Meter weiter entfernt und versuchte, das Tier zurückzurufen. Vergeblich, wie die Radfahrerin später dem GA berichtete. Der Hund lief weiter neben ihr her und sprang immer wieder an ihren Beinen hoch, so dass die Radlerin befürchtete hinzufallen. Dazu kam es glücklicherweise nicht: „Ich konnte ihn in Höhe des Dransdorfer Bergs abschütteln, weil ich dort einfach schneller war“, sagte die Frau dem GA. Eine anschließende Beschwerde per Telefon beim Ordnungsamt blieb indes erfolglos.

„Das Ordnungsamt hat nach dem Anruf der Bürgerin sofort einen Wagen mit Mitarbeitern zum Meßdorfer Feld geschickt, aber keine Person mit Hund vorgefunden, die auf die Beschreibung der Anruferin passte“, bestätigte Marc Hoffmann vom städtischen Presseamt. Er bestätigte ebenfalls, dass es regelmäßig Beschwerden über Hundehalter gebe, die ihre Vierbeiner beim Spaziergang auf dem Meßdorfer Feld nicht anleinen würden. Doch dazu besteht auch keine Pflicht, erklärte Hoffmann.

„Der Bereich des Meßdorfer Feldes ist nach dem Landschaftsplan Kottenforst als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Für die Landschaftsschutzgebiete gibt es kein Gebot, Hunde anzuleinen.“ So sei das Freilaufenlassen von Hunden auf den Straßen und Wegen und übrigen Flächen im Landschaftsschutzgebiet zulässig.

Ausnahme: Sogenannte Listenhunde. Sie müssen angeleint werden. Dabei handelt es sich nach dem NRW-Landeshundegesetz um Hunde, zu denen unter anderem die Rassen American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pittbull Terrier und Staffordshire Terrier zählen. Aber auch Hunde, bei denen im Einzelfall aufgrund ihres Verhaltens – etwa durch Beißvorfälle oder unkontrolliertes Hetzen und Reißen – durch die Behörde eine Gefährlichkeit festgestellt wurde.

Diese Hunde dürfen laut Gesetzgeber stets nur mit einer Erlaubnis gehalten werden, die unter anderem ein besonderes Interesse sowie die Volljährigkeit, die Vorlage eines Führungszeugnisses, einen Nachweis der Sachkunde, und die Kennzeichnung des Hunds durch einen Mikrochip voraussetzt. „Insgesamt gehen derartige Beschwerden für den Bereich des Meßdorfer Feldes selten ein“, sagte Hoffmann. Das Feld sei aber grundsätzlich ein Routinekontrollpunkt. Über Vorfälle mit Hunden, die zu Verletzungen geführt hätten, sei der Stadt bisher nichts bekannt.

Erst vor wenigen Wochen war dagegen in Beuel am Bröltalbahnweg eine junge Frau von einem nicht angeleinten Hund angegriffen und durch mehrere Bisse ins Gesicht, in den Oberkörper und in die Hand schwer verletzt worden. Die 27-Jährige musste operiert werden. Nach wie vor sucht die Polizei nach dem Halter des Hundes, der nicht weit vom Ort des Geschehens gestanden haben soll. Nach der Beschreibung des Opfers soll es sich um einen schwarzen Hund handeln. Der Halter soll etwa 1,75 Meter groß und kurze blonde Haare haben. „Wir sind bisher einigen Hinweisen nachgegangen. Die Ermittlungen dauern nach wie vor an“, so Polizeisprecherin Ruth Braun.

Hinweise nimmt die Polizei unter der Rufnummer 02 28/1 50 entgegen.

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