Verbotswidriger Verkehr Fußgängerzone in der Rochusstraße ist an zu vielen Stellen offen

Duisdorf · Die Stadt Bonn sieht keine Möglichkeiten, die Situation zu in der Duisdorfer Fußgängerzone zu verbessern. Die Politik will sich mit Aussage der Verwaltung nicht abfinden.

Autos raus aus der Fußgängerzone, hatte die CDU im April als Motto ausgegeben und die Stadt zu einer Prüfung aufgefordert, wie das gelingen kann. Jetzt, mehr als ein halbes Jahr später, kommt die Antwort: gar nicht.

Im Verwaltungsdeutsch liest sich das so: Sämtliche Fußgängerzonen in Bonn seien frei anfahrbar, müssten das aufgrund der vielfältigen Zufahrtsrechte auch sein. Deshalb „kommt eine feste Absperrung mit herausnehmbaren rot-weißen Pfosten nicht in Frage“, heißt es.

Denn solche Pfosten müssten jeden Werktag morgens geöffnet und mittags wieder eingesetzt werden. Unabhängig davon, dass man kein Personal dafür habe, müssten einige Zufahrten auch nachmittags offen bleiben, um den zugelassenen Verkehr abzuwickeln.

Auch nicht besser findet die Stadt den Einbau elektronisch gesteuerter Pfosten, so wie es zwei davon in der Bonner City gebe. „Auch das führt zu dem Problem, dass zum Beispiel Hotelgäste nicht mehr einfahren könnten, da dieser Personenkreis ja vorab nicht bekannt ist, sodass keine Chipkarten zur Verfügung gestellt werden können. Gleiches gilt auch für handwerkliche Notdienste“, so die Stadt.

Einschränkung der Aufenthaltsqualität

Denkbar sei eine feste Sperrung – wie schon heute – irgendwo in der Mitte der Rochusstraße, sodass ein Durchgangsverkehr nicht mehr möglich wäre. Doch auch das geht laut Stadt Bonn nicht. „Hierbei ist zu beachten, dass heutzutage keine Situationen mehr geschaffen werden dürfen, die ein längeres Rückwärtsfahren von Lkw erforderlich machen würden.“ Dafür seien Wendeanlagen vorzusehen, zumal Lkw in der Regel nur mit einer Person besetzt seien und oft keine Rückfahrkameras hätten.

Fazit der Prüfung: „Die Verwaltung sieht keine weiteren Möglichkeiten, dort eine bauliche Verbesserung zu erzielen.“ Das bedeutet: Gegen den verbotswidrigen Verkehr in der Fußgängerzone ist nichts zu machen, was die CDU schon bei ihrem Prüfauftrag nicht akzeptieren wollte. „Dies führt zu einer erheblichen Einschränkung der Aufenthaltsqualität für Fußgänger und Radfahrer in der Fußgängerzone, die nicht länger geduldet werden kann“, hatte Ratsherr Bert Moll deutlich gemacht.

Und jetzt? Von der Antwort der Stadt ist Moll naturgemäß enttäuscht, da sie zwar Möglichkeiten aufzeige, diese aber nicht umsetzen wolle. „Das Alles-oder-Nichts-Prinzip hilft nicht weiter“, findet er und schlägt vor: Die Zufahrten von der Bahnhofstraße und Schmittstraße in die Fußgängerzone bleiben für den Lieferverkehr werktags von 6 bis 12 Uhr offen. „Die Zu- und Abfahrt von der Derlestraße wird dagegen mit mechanischen Absperrpfosten geschlossen. Sie können im Bedarfsfall entriegelt werden, so wie im nördlichen Abschnitt neben der Engels-Apotheke – aber erst, wenn die Bahnhofstraße wieder offen ist.

Hemmungsloser Durchfahrverkehr

„Damit würde der hemmungslose Durchfahrverkehr durch die Rochusstraße stark eingeschränkt, ohne dem Anlieferverkehr oder Anwohnern die notwendigen Zufahrten zu nehmen.“ Der Verkehrsordnungsdienst solle angewiesen werden, regelmäßig die Absperrungen zu prüfen und nicht berechtigten Durchgangsverkehr und Parker in der Fußgängerzone zu sanktionieren. Auch ein anderer hat eine ziemlich deutliche Meinung: Ex-Bürgermeister Gerhard Lorth hatte seinerzeit für die Sperre in der Straßenmitte gekämpft und den Pfosten eigenhändig gesetzt.

Er weist darauf hin, dass die herausnehmbaren grauen Pfosten an der Einmündung Weierbornstraße (vor Optic Zapp) und die rot-weißen Pfosten in der Rochusstraße (vor der Engels-Apotheke) erfolgreich seit mehr als 30 Jahren ohne Rechtsprobleme stehen. Die Pfosten würden in den letzten Jahren aber zunehmend von Unbefugten herausgenommen und nicht wieder eingesteckt.

Die meisten Läden würden übrigens nur von Kleinfahrzeugen beliefert, „deshalb folgender Lösungsvorschlag“, so Lorth: „Die Politessen werden per einfacher Dienstanweisung beauftragt, schwerpunktmäßig mehrmals täglich zu kontrollieren und Knöllchen zu verteilen.“ Bei dieser Gelegenheit könnten die Mitarbeiter die herausgenommenen Pfosten wieder einsetzen. Lorth: „Das bedarf keiner besonderen Schulung, ist zumutbar und ersetzt sogar den kostspieligen Besuch eines Fitnesszentrums.“

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