Rochusstraße Arkaden-Streit scheint gelöst

DUISDORF · Der von Hardtbergs Bezirksbürgermeisterin Petra Thorand als "städtebauliche Katastrophe" bezeichnete geplante Neubau in der Rochusstraße 170 (ehemals Bäckerei Monschau) wird erst mal nicht errichtet werden können. Zumindest nicht in der Art, dass der dreigeschossige Neubau bis an die Fahrbahn der Rochusstraße vorspringt und einen Arkadengang im Erdgeschoss bildet.

Die Zwickmühle, wonach sich diese durch den Bebauungsplan festgelegten und geforderten Arkaden an dieser Stelle zu einer "Sägezahn-Optik" entwickeln könnten, thematisierten die Politiker am Dienstagabend im Bonner Planungsausschuss. Und das vor dem Hintergrund, dass es ein Stück weiter in Richtung Rathaus solche Arkadengänge längst gibt.

Doch dieser Fall liegt anders: Mit dieser Art von singulärem Arkaden-Neubau, der auch bei den direkten Nachbarn rechts und links keine Gnade findet, wollen sich nämlich auch die Politiker nicht anfreunden und beschlossen mit großer Mehrheit, dass nun ein Änderungsverfahren für den Bebauungsplan geprüft werden soll. Das bedeutet für den Investor allerdings auch: Die Stadtverwaltung will seinen Bauantrag erst einmal zurückstellen. Und das kostet den Bauherrn nicht nur Zeit, sondern auch Geld. Das letzte Wort darüber hat heute der Stadtrat.

"Ich freue mich, dass die Verwaltung ihre Meinung geändert hat und jetzt die Änderung des Bebauungsplans prüfen und einen Aufstellungsbeschluss durch den Rat will." Mit diesen Worten reagierte gestern CDU-Bezirksfraktionschef Bert Moll auf die gefundene Lösung.

Allerdings hat die Sache einen Haken: Es sei noch zu entscheiden, ob dem Bauherrn durch den faktischen Verlust von Bauflächen über dem geplanten Arkadengang eine Entschädigung zusteht - "denn der Bebauungsplan ist schon älter und die Grundstücksflächen in der Fußgängerzone werden schon seit vielen Jahren als öffentlicher Straßenraum genutzt", so Moll.

Eine Entschädigung in der Form, eine Bebauung im rückwärtigen Grundstücksteil (zum Burgweiher hin) zu genehmigen, um dort Wohnraum zu schaffen, will die Stadtverwaltung auch nicht in Betracht ziehen. "Leider", wie Moll findet. "Angesichts der Wohnungsnot in Bonn müsste die Möglichkeit der Bebauung im Innenbereich mehr genutzt werden."

Die Stadt hatte dagegen argumentiert, man solle aus städtebaulicher Sicht an dem Ziel des Bebauungsplans festhalten, den Innenbereich des Blocks nicht zu bebauen. Diese Haltung findet Nachbar Karl Piel schade: "Man könnte auch eine Etage am Burgweiher aufstocken, um eine Form der Entschädigung zum Tragen kommen zu lassen."

Bauherr Ergün Yenersoy verweist darauf, dass er seinen Neubau nach geltendem Planungsrecht errichten wollte, nach den Vorgaben der Stadt. "Ich bin mal gespannt welche Begründung jetzt kommt, dass das nicht so umgesetzt wird", sagte er am Mittwoch dem GA. "Ich werde erst mal die Entscheidung abwarten, damit ich etwas Schriftliches in der Hand habe. Und dann einen Anwalt einschalten", kündigte er an.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort