Ladestraße in Duisdorf Anhänger in Duisdorf: verpackt und vergessen

Duisdorf · Seit Monaten steht ein mit Dämmplatten voll bepackter Anhänger an der Ladestraße in Bonn-Duisdorf. Das ist nicht erlaubt: Länger als 14 Tage dürfen Fahrzeuge nicht im öffentlichen Straßenraum stehen.

 Der Anhänger an der Ladestraße ist mit Styroporplatten bepackt. Der Stadtordnungsdienst will sich das ansehen.

Der Anhänger an der Ladestraße ist mit Styroporplatten bepackt. Der Stadtordnungsdienst will sich das ansehen.

Foto: Benjamin Westhoff

Seit Monaten steht ein mit Dämmplatten beladener Anhänger an der Ladestraße. Der Baustoff ist mit Bändern gesichert, damit nichts runterfällt. Da an der Bahn niemand wohnt, fällt es auch kaum auf, dass dort ein Parkplatz dauerhaft blockiert wird. Erst dann, wenn bei Hellweg nebenan mal wieder Wochenendflohmarkt ist und die Besucher rundherum ihr Auto abstellen wollen.

Warum der Hänger dort nicht wieder abgeholt wurde, darüber lässt sich nur spekulieren. Vielleicht hängt es damit zusammen, dass die Entsorgung des Styropors Geld kostet. Doch auch das zu lange Abstellen am Straßenrand ist nicht umsonst, wie es die Stadt auf GA-Anfrage mitteilt.

„Zugelassene Fahrzeuge dürfen im öffentlichen Straßenraum 14 Tage unbewegt parken“, sagt Markus Schmitz vom Presseamt. Dabei werde nicht zwischen gewerblich oder privat unterschieden. Wer die Frist überschreitet, muss 20 Euro zahlen. „Nicht zugelassene Fahrzeuge dürfen grundsätzlich nicht auf öffentlichen Flächen abgestellt werden“, heißt es. An die werden rote Zettel geklebt, die dem Halter eine Galgenfrist von zwei Wochen einräumen: Dann muss das Fahrzeug angemeldet oder entfernt sein. Hier sind ein Verwarngeld von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig. „Wir versuchen immer, den Halter zu ermitteln“, sagt Schmitz. Das sei ohne Kennzeichen nur nicht immer so leicht.

Es gibt Stellen in Bonn, wo Autos schon mal länger als erlaubt stehen. Da schaut der Stadtordnungsdienst dann regelmäßig vorbei. Vor allem, wenn Anwohner dort die Parkplätze dringend brauchen. Ansonsten rückten die Kollegen überwiegend bei Beschwerden oder bei Hinweisen aus der Bevölkerung aus, so Schmitz. Entsprechend wollen sie nun auch bei dem Anhänger in Duisdorf nach dem Rechten sehen.

Der Gesetzgeber hat zum 1. Oktober 2016 Styropor mit dem Flammschutzmittel HBCD (Hexabromcyclododecan) als gefährlichen Abfall deklariert. Was seine Entsorgung schwieriger als früher macht. So dürfe der Dämmstoff derzeit nur in geringen Mengen zum Baumischabfall gegeben werden, teilt Birgit Gussmann, Sprecherin bei Bonnorange mit. Der Volumenanteil von Material mit HBCD in einem Schuttcontainer liege bei maximal 25 Prozent. Das gelte bis Ende dieses Jahres, dann soll es eine neue Bewertung geben.

Laut dem Umweltbundesamt tritt HBCD aus dem Styropor normalerweise kaum aus, auch nicht bei Regen. Wenn es durch Verbrennen in die Luft gerät, könne sich der Stoff allerdings in Nahrungsmitteln anreichern. Auch in die Müllverwertungsanlage darf die Dämmung nun in kleinen Mengen gegeben werden, weil sie einen sehr hohen Heizwert hat. Es darf im Kessel nicht zu heiß werden.

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