Fußgängerzone Ärger über Baustelle in Duisdorf lässt nicht nach

Duisdorf · Absperrungen ragen in die Rochusstraße hinein. Der Bauherr darf nur noch bis zum 9. August die Fläche in Anspruch nehmen.

 Die Zäune der Baustelle ragen in die Duisdorfer Fußgängerzone hinein. Passanten müssen auf die Fahrbahn ausweichen.

Die Zäune der Baustelle ragen in die Duisdorfer Fußgängerzone hinein. Passanten müssen auf die Fahrbahn ausweichen.

Foto: Rolf Kleinfeld

Nicht zum ersten Mal gibt es Ärger um die Dauerbaustelle in der Rochusstraße 218 in Duisdorf, die seit vielen Monaten vor sich hingammelt, weil kein Baufortschritt erkennbar ist.

Und erneut ist es CDU-Ratsherr Bert Moll, der sich über die Situation beklagt. Insbesondere die benachbarten Geschäfte seien massiv von der Baustelle etwa in Höhe der Schmittstraße und den Einschränkungen betroffen, Umsatzeinbußen würden drohen. „Obwohl die Baustelle stillgelegt ist, wird dem Investor seit Monaten gestattet, die Baustellenabsperrung in die Fußgängerzone hinein aufzustellen und in einem ungepflegten Zustand zu halten“, kritisiert Moll.

Vor der Gewerbeschau in Duisdorf am 11. Juni hatten sich Geschäftsleute bereits an die verantwortlichen, vom Investor beauftragten Bauleiter und Architekten gewandt und auf den Zustand der Baubrache hingewiesen und um ein Abstellen der Mängel gebeten. Seitdem habe sich die Situation weiter verschlechtert, hat Moll jedoch festgestellt.

Bauzaun gewaltsam aufgebrochen

So sei der Bauzaun gewaltsam aufgebrochen worden, vermutlich um über das Gelände an die Tiefgarage des Hauses 216 heran zu kommen. Die drei Gitterzäune würden jetzt bereits mittig weit in die Fußgängerzone hinein ragen, so dass ein noch größerer Umweg für Passanten nötig sei. Die Stützklötze seien weiterhin Stolperfallen, und die Baustellenbeleuchtungskörper lägen bereits in Teilen auf dem Baugelände. Durch die Beschädigung der Gitterzäune sei das Gelände vermüllt und verschandele die Umgebung. Der Zaun schließe inzwischen den Baubereich nicht mehr sicher ab, so dass bei unbefugtem Betreten der Baustelle nun auch noch Absturzgefahr drohe.

Vor diesem Hintergrund hat der CDU-Ratsherr die Stadtverwaltung um Prüfung gebeten, ob und wie lange die Sondernutzungsgenehmigung für die Nutzung des öffentlichen Straßenraumes der Fußgängerzone überhaupt noch Bestand haben könne. Anfang des Jahres habe es geheißen, dass das Verfahren zur Erteilung der geänderten Baugenehmigung bis zum Sommer abgeschlossen sein und dann zeitnah die Aufnahme des Baubetriebs möglich sein solle.

Sollte das nicht klappen, ist für Moll der Fortbestand der Sondernutzungserlaubnis nicht länger haltbar. Stattdessen müsse die Baustelle bündig zur Grundstücksgrenze mit einem Zaun verschlossen werden, bis der Baubetrieb wieder aufgenommen wird.

Die Stadt Bonn teilte auf Anfrage des GA mit, der Bauherr habe noch bis zum 9. August eine Genehmigung, diese Fläche für die Baustellenabsperrung in Anspruch zu nehmen. Die Baugenehmigung wurde bereits im Juni 2012 erteilt, sie gilt drei Jahre, wurde bereits zwei Mal verlängert. Aktuell ist sie demnach bis 27. Januar 2018 gültig, so das Presseamt.

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