Einer der ältesten Bonner Bäume Riesige Weststadt-Buche wird bald gefällt

WESTSTADT · Der 25 Meter hohe Baum auf dem Parkplatz des Finanzamtes ist nicht mehr zu retten. Diese Blutbuche ist 150 bis 180 Jahre alt - und gehört damit zu den ältesten Bäumen in Bonn.

 Symbolfoto

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Foto: picture alliance / dpa/Martin Gerten

Doch ihre Tage sind gezählt, sie wird bald gefällt. Sie steht auf dem Parkplatz hinter dem Finanzamt Bonn-Außenstadt und ist von der Bachstraße aus kaum zu sehen. Dass es dem 25 Meter hohen Baum, der einen Stammumfang von mehr als vier Metern hat, nicht gut geht, ist nicht zu übersehen. Anwohner der Mozartstraße hatten die Stadt im Juni gebeten, sich um den Zustand des durch die Baumsatzung geschützten Exemplars zu kümmern.

Nach der Besichtigung durch einen städtischen Fachmann die niederschmetternde Diagnose: Die Buche ist bereits in einem fortgeschrittenen Absterbeprozess, was sich insbesondere in der extrem kleinen und verringerten Blattmasse zeigte. Die schwache Belaubung dieses einst so stolzen Riesen ist ein Indiz dafür, dass er kurzfristig ganz absterben wird.

Auf der Nordseite des Stammes waren am Stammfuß erste Fruchtkörper des Weißfäule verursachenden Lackporlings zu erkennen, teilte das Presseamt dem GA auf Anfrage mit. Da solch ein Baum nach den Erfahrungen zuerst biologisch aufgibt, bevor es zu einem statischen Versagen kommt, sei keine Gefahrbaumfällung (ohne die Auflage der Ersatzpflanzung) erforderlich gewesen. Die Fällung der Buche, die im Zustand mangelhaft bis ungenügend beurteilt war, stand aber außer Frage.

Anwohner vermuten allerdings, dass der Baum beim Ausbau des Finanzamt-Parkplatzes vor einigen Jahren Schaden genommen hat. "Da waren armdicke Wurzeln abgeschnitten worden", berichtet ein Anwohner dem GA. Doch Rückschlüsse darauf, dass dem so ist, konnten im Nachhinein nicht beurteilt werden, so das Presseamt.

Eine Beeinträchtigung während der Bauphase sei zwar nicht auszuschließen, jedoch auch nicht nachweisbar. Bei den damaligen Planungen habe der Bauherr jedoch die Belange des Baumes zumindest in der Größe der offenen Trauffläche im Baumbeet berücksichtigt.

Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW als Eigentümer des Grundstücks hat inzwischen den formellen Fällantrag bei der Unteren Landschaftsbehörde der Stadt eingereicht, und die Genehmigung wurde am 16. Juli erteilt. Dies allerdings unter der Bedingung, dass wegen der Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes zum Artenschutz erst nach dem 1. Oktober gefällt werden solle.

Die Genehmigung wurde mit der Auflage einer Ersatzpflanzung eines heimischen Laubbaumes, zum Beispiel einen Spitzahorn, mit einem Stammumfang von 20 bis 25 Zentimeter verbunden. Dieser soll bis 15. Dezember gepflanzt werden.

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