Unfall auf Venusberg Ermittler stehen in der Beweispflicht

BONN · Wird der spektakuläre Unfall mit dem Edelsportwagen auf dem Venusberg ein rechtliches Nachspiel für den Verursacher haben? Die Frage dürfte sich mancher stellen, nachdem am Samstagmorgen ein auf mehr als 600 PS getunter Mercedes, der auf der Robert-Koch-Straße fuhr, gegen eine Gartenmauer gerast ist. Der Schaden beläuft sich laut Polizei auf rund 160.000 Euro.

Wie berichtet, waren in dem Wagen ein 51 Jahre alter Mann sowie eine 40 Jahre alte Frau unterwegs. Beide hatten gegenüber der Polizei angegeben, nicht am Steuer gesessen zu haben. Bei der Fahrt mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus, war der 51-Jährige zudem geflüchtet.

Ob ihm daraus strafrechtlich ein Vorwurf zu machen ist, etwa eine Unfallflucht zur Last gelegt werden kann, das müssten die weiteren Ermittlungen ergeben, sagte Polizeisprecherin Daniela Lindemann gestern. Ebenfalls hegt die Polizei den Verdacht, dass bei dem Unfall Alkohol im Spiel gewesen sein könnte. Dazu wollte Lindemann mit Hinweis auf das laufende Verfahren keine weiteren Angaben machen. "Es werden noch Zeugen und Beteiligte des Unfalls befragt."

In dem Zusammenhang suche die Polizei weitere Zeugen. Außerdem werde man laut Lindemann den sichergestellten Mercedes noch genau untersuchen. "In Bonn scheint es derzeit ,in' zu sein, das Fahren eines verunfallten Autos zu leugnen", schreibt ein Leser auf der Facebook-Seite des General-Anzeigers.

Damit könnte er auch auf einen anderen aufsehenerregenden Unfall anspielen, der sich Ende vergangenen Jahres in Sankt Augustin ereignet hat. Dort hatte der bislang immer noch nicht ermittelte Fahrer eines VW Polo eine rote Ampel überfahren und dabei einen 74-jährigen Fußgänger getötet. Der Fahrer des Polos flüchtete anschließend, der Halter des Wagens streitet bis heute ab, etwas mit dem Unfall zu tun zu haben.

[kein Linktext vorhanden]Die Siegburger Polizei hat bislang viel Aufwand betrieben, um den Fahrer ausfindig zu machen. Zum Stand der Ermittlungen sagte Behördensprecher Burkhard Rick gestern: "Die Ermittlungen dauern nach wie vor an. Wir lassen nicht locker und tragen akribisch Stein für Stein eines komplizierten Mosaiks zusammen."

Aus der Sicht von Markus Hesse, Leiter der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Bonner Anwaltverein, hat die Polizei bei folgenreichen Unfällen, bei denen sich der Fahrer nicht zu erkennen gibt, ein grundsätzliches Problem: nämlich diesen strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Losgelöst vom Einzelfall sagt Jurist Hesse: "Polizei und Staatsanwaltschaft müssen den Fahrer als Voraussetzung für eine Bestrafung zunächst immer erst ermitteln. Es gibt im Strafrecht keine rechtliche Haftung des Halters."

Selbst wenn der Fahrer wahrheitswidrige Angaben macht, wenn er also lügt, bleibt das strafrechtlich folgenlos für ihn. Warum, erklärt Fachanwalt Hesse so: "Der Fahrer muss sich nicht selbst belasten." Damit bleibe den Ermittlungsbehörden nichts anderes übrig, "als ganz konkret, etwa mittels Zeugen, zu beweisen, wer gefahren ist".

Einfacher gestaltet sich aus Hesses Sicht die Regelung der Regressansprüche: "Hier haftet die Autoversicherung", sagt Hesse. Bevor die Versicherung sich das Geld eventuell beim Halter zurückholen kann, müsse allerdings auch erst wieder erwiesen sein, dass dieser gefahren ist.

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