Urteil in Bonn "Bunker"-Mitarbeiterin verliert Prozess gegen Uni

VENUSBERG · Verloren hat eine 43-jährige Ex-Mitarbeiterin der Radiologischen Klinik auf dem Venusberg ihren Prozess gegen das Universitäts-Klinikum. Die Frau aus Duisdorf, die schwer krank ist, an einer chronischen Vergiftung, Muskel- und Nervenbeschwerden leidet, ist sicher, sich diese Erkrankungen an ihrem Arbeitsplatz, dem so genannten "Bunker", geholt zu haben.

Bei dem in Verdacht stehenden Gebäude handelt es sich um einen Flachbau in Holzbauweise aus den 70er Jahren, der auf dem Klinikgelände steht und damals mit Holzschutzmitteln behandelt worden war.

Bis heute fällt er im Inneren durch einen muffig-öligen Geruch auf. Inzwischen sollen mehrere Mitarbeiterinnen, die dort arbeiteten, erkrankt sein. Und es stand der Verdacht im Raum, das Uni-Klinikum habe jahrelang die Gesundheit ihres Personals aufs Spiel gesetzt, um Geld für die Untersuchungen zu sparen.

Die Richterin am Arbeitsgericht Bonn wies am Mittwoch in der mündlichen Verhandlung die Klage auf Schadenersatz und Schmerzensgeld ab, weil die Klägerin nicht ursächlich beweisen konnte, was ihre Erkrankungen auslöste.

"Es ist keine Kausalität erkennbar", sagte sie. Und das Gericht sehe es nicht als seine Aufgabe an zu forschen, ob da etwas in der Raumluft sei, so die weitere Begründung.

Auch, weil die Frau selbst gekündigt habe, sei ein Anspruch auf Schadenersatz nicht erkennbar, höchstens ein Schmerzensgeld von 5000 Euro. "Alles darüber hinaus ist überzogen." Nachdem der Anwalt des Uni-Klinikums auch dies ablehnte, erging das Urteil. Die Klägerin will nun eine Instanz höher gehen und das Landesarbeitsgericht anrufen.

Der Anwalt der Klägerin hatte dagegen gefordert, das Gericht möge eine Sachverständigen-Untersuchung der Innenluft auf Dioxine und Furane veranlassen.

Dies sei bisher bewusst ausgeklammert worden, obwohl ein Gutachter Pentachlorphenol (PCP) in der Raumluft fand sowie eine hohe Belastung durch Chlorani-sole - also Abbauprodukte der früheren Holzschutzmittelbehandlung.

"Diese PCP-haltigen Holzschutzmittel, die dort zum Einsatz kamen, waren produktionsbedingt mit Dioxinen und Furanen verunreinigt", so der Anwalt. Die Behauptung der Gegenseite, nur PCB (Polychlorierte Biphenyle) würden zu einer Belastung mit Dioxinen und Furanen führen, sei "schlichtweg falsch".

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