Prozess in Bonn Wer zahlt, wenn ein Ast aufs Auto fällt?

BONN · Es ist der Alptraum eines jeden Autofahrers: Der Baum, unter dem der Wagen geparkt ist, bricht auseinander, und herunterfallende Äste demolieren das Auto.

Das soll auch einem Fahrzeughalter am 31. Mai in Tannenbusch passiert sein, und nun verklagt er die Eigentümer des Grundstücks, auf dem der zehn Meter hohe Ahorn steht, auf 2393,27 Euro Schadensersatz, wie Gerichtssprecher Philipp Prietze erklärte.

In seiner Klage macht der Autohalter geltend: Die Eigentümergemeinschaft habe ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt, weil sie den Baum nicht ordnungsgemäß kontrolliert habe. Denn hätte sie das getan, hätte sie feststellen müssen, "dass sich an dem Baum auffällige Symptome für mangelnde Vitalität wie trockene Äste Fäulnisstellen, Nasssaftfluss oder Pilzbefall" zeigten.

Kurzum, so der Klägeranwalt: Der Baum sei morsch und krank gewesen. Und deshalb sei es auch kein Wunder, dass selbst bei mäßig überdurchschnittlicher Windstärke ein dicker Ast abgebrochen und auf das darunter parkende Auto gestürzt sei und Dellen und Kratzer verursacht habe.

Doch die Beklagtenseite hält laut Gerichtssprecher Prietze dagegen und erklärt: Der Baum sei im Herbst 2012 und zuletzt im Frühjahr 2013 von einer Fachfirma begutachtet worden. Mit dem Ergebnis: Der Baum ist kerngesund. Von einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht könne also keine Rede sein. Und, so der Anwalt: "Die Natur kennt keine versagenssicheren Bäume, da sie für die Arterhaltung ein gewisses Maß an Leichtbauweise toleriert. Es ist bekannt, dass selbst ein gesunder Ast jederzeit abbrechen kann."

Im Übrigen, so heißt es in der Klageerwiderung, habe an dem Tag Starkwind bis zur Orkanstärke geherrscht, und gegen eine solche Naturgewalt sei man eben machtlos. Außerdem sei der Baum drei Wochen nach dem Sturm auf Fotos in seiner ganzen Pracht, voll belaubt zu sehen und gesund zu sehen.

Dem aber widerspricht der Kläger mit Nachdruck und trägt in seiner Klage vor: Er habe den Beweis, dass der Baum morsch gewesen sei. Denn er habe sich den abgebrochenen Ast gesichert, und dass es sich tatsächlich das Baumstück war, dass sein Auto beschädigt habe, könnten gleich drei Zeugen bestätigen. Demnächst wird der Fall vor dem Bonner Amtsgericht verhandelt. Und vielleicht bringt der Kläger den abgebrochenen Ast ja zum Prozess mit.

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