Ehefrau fordert Schmerzensgeld Senior erstickte in Bonner Heim fast an einem Schnitzel

BONN · Der Biss in ein Schnitzel hätte den Bewohner eines Bonner Seniorenheims am 30. September 2012 fast das Leben gekostet. Das Stück blieb dem 78-Jährigen im Hals stecken, er bekam keine Luft mehr, brach bewusstlos zusammen und musste reanimiert werden.

 An einem Schnitzel in einem Heim ist ein Senior fast erstickt.

An einem Schnitzel in einem Heim ist ein Senior fast erstickt.

Foto: Symbolfoto dpa

Seitdem ist er ein Pflegefall, und seine Frau hat das Heim vor der 9. Zivilkammer des Bonner Landgerichts wegen Verletzung der Aufsichtspflicht auf 20 000 Euro Schmerzensgeld verklagt.

Heim weist Vorwürfe zurück

Für die Ehefrau steht fest: Ihr Mann wäre nicht in diesen lebensgefährlichen Zustand geraten und damit auch nicht zum Vollpflegefall geworden, wenn eine Aufsichtsperson in der Nähe gewesen wäre und früh genug eingegriffen hätte. Sie trug vor Gericht vor, dass ihr Mann, der auch schon vor dem Vorfall im Rollstuhl saß, ohnehin nicht einfach vor ein Schnitzel hätte gesetzt werden dürfen. Vielmehr hätte ihm das Essen in gabelfertigen Portionen serviert werden müssen. Ihrer Darstellung nach blieb ihm so aber ein zu großes Stück im Hals stecken, er bekam keine Luft mehr, lief blau an und stürzte aus seinem Stuhl.

Als endlich Hilfe kam, so die Frau, war ihr Mann schon leblos. Er musste reanimiert werden, kam ins Krankenhaus und ist seitdem vollständig auf Hilfe angewiesen. Das Heim weist vor Gericht alle Vorwürfe von sich, bestreitet jede Schuld und erklärt: Alle, die in dem Heim im Speisesaal sitzen, könnten selbstständig essen. Im Übrigen sei immer eine Aufsichtsperson im Saal anwesend, und ein Pfleger befinde sich in Rufnähe. Warum dennoch niemand da war, als der 78-Jährige fast erstickte und er erst entdeckt wurde, als er schon leblos am Boden lag, blieb im Prozess bisher rätselhaft.

Richter schlägt 12 000 Euro vor

Die Erklärung der Vertreterin des Heims, es sei so laut gewesen im Speisesaal, dass die Aufsichtsperson den Vorfall nicht mitbekommen habe, konnte das Gericht nicht wirklich nachvollziehen. Und auf den Vorhalt von Richter Mathias Kreutzmann, im Speisesaal eines Altenheims gehe es ja wohl kaum zu wie in einer Studentenmensa, räumte die Pflegeleiterin ein, dass es dort doch eher ruhig sei. Das Gericht befand am Ende: Nach dem augenblicklichen Erkenntnisstand kann eine Verletzung der Aufsichtspflicht nicht ausgeschlossen werden. Und damit hätte die Frau des 78-Jährigen mit ihrer Klage Erfolg. Allerdings riet der Richter den Parteien, sich gütlich zu einigen und schlug vor: Das Heim zahlt an die Klägerin 12 000 Euro, und damit ist der Rechtsstreit beendet.

Die Klägerin erklärte sich mit dieser Lösung einverstanden. Der Rechtsvertreter des Heims aber will den Fall erst noch mit dessen Haftpflichtversicherung klären. Wenn die Parteien sich bis Ende des Monats nicht einigen, wird der Prozess fortgesetzt.

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